Die brasilianische Steuergesetzgebung
kennt unterschiedliche Steuern und Abgaben, die entweder dem Bund,
den Ländern oder aber den Gemeinden zustehen. Im folgenden sollen
die wichtigsten Steuern kurz dargestellt werden:
Bundessteuern:
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Einkommensteuer (Imposto
de Renda - IR; Lohn- und Einkommensteuer): dreistufig 0 %, 15%
oder 27,5 %;
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Körperschaftssteuer (Imposto
de Renda de Pessoa Jurídica -IRPJ): 15 % zuzüglich weitere 10 %
für Gewinne oberhalb R$ 240.000,00 (ca. US$ 100.000,00); hinzu
kommt stets eine Sozialabgabe
auf Gewinn (CSLL) von 9 %, so daß die Gesamtbelastung zwischen 24
% und 34 % liegt.
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Importsteuer (Imposto
sobre Importação - II=Zoll): von 0 % bis teilweise über 100 %, in
der Regel um 15 %;
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Industrieproduktsteuer (Imposto
sobre Produtos Industrializados - IPI): eine Art Mehrwertsteuer
von 0 % bis 25%, in der Regel um 12%;
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Sozialabgaben, die auf
Warenverkäufe und Dienstleistungen zur Finanzierung von sozialen
Entwicklungsprogrammen erhoben werden:
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Sozialabgabe (COFINS):
3 % auf den Rechnungsbetrag;
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Sozialintegrationsabgabe (PIS):
0,65 % auf den Rechnungsbetrag;
Ländersteuern:
Gemeindesteuern:
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Dienstleistungsteuer (Imposto
sobre Serviços - ISS), auf kommerzielle Dienstleistungen, soweit
diese nicht der ICMS unterliegen: 0,5 % bis 5 % des
Rechnungswertes; in São Paulo i. d. R. 5%.
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Steuer auf Gemeindegrundstücke
(Imposto sobre prédios e territórios urbanos - IPTU), in São
Paulo: 0,6 % des Einheitswerts.
Die Besteuerung juristischer
Personen ist im einzelnen komplex und bietet einige
Gestaltungsmöglichkeiten. Da sich die Steuersätze und die
steuerliche Berücksichtigung bestimmter Betriebsbedingter
Aufwendungen ( die im Vergleich zu Deutschland eingeschränkt ist)
häufig ändern, ist die Hinzuziehung von Steuerfachleuten unbedingt
ratsam. Langfristige Planungen auf diesem Gebiet sind aber nur
eingeschränkt möglich. Flexibilität und Anpassungsfähigkeit werden
auch in absehbarer Zukunft gefragt sein.
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Brasil-Alemanha 2003
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