BRASILIEN IN XXL - REISEN & INFORMATIONEN                   



  
 STARTSEITE

 
   REISEPROGRAMME 

 
   FLÜGE NACH BRASILIEN

   HOTELS & POUSADAS

 
   BRASIL DELUXE

 
  MIETWAGEN

 
  MIETWAGENTOUREN

 
  INCENTIVE & EVENTS

 
  SEHENSWERTES

 
   KARNEVAL

 
  REISETIPS & INFOS

 
  REISEVERSICHERUNGEN

____________________________

    DAS LAND BRASILIEN

    LEBEN IN BRASILIEN

 
 
 GESCHICHTE

 
 
 BEVÖLKERUNG

 
  BILDUNG, KULTUR & KUNST

 
 
 KULINARISCHES

 
 
 POLITIK

 
  
WIRTSCHAFT

 
 
 INDUSTRIE & HANDEL

 
  BUSINESS-SERVICE

____________________________

    BILDBÄNDE

 
  
GUIAS & KARTEN

 
  
BÜCHER

 
 
 UNSER SERVICE

 
 
 KONTAKT

 
 
 DATENSCHUTZ

 
 
 ANBIETERKENNZEICHEN

Verfassung und Verwaltung

   
     

Jeder Bundesstaat hat eine eigene Verfassung und ein eigenes Parlament und wird von einem direkt gewählten Gouverneur regiert. Die Bundesstaaten sind in insgesamt 9.274 Distrikte und 4.974 Städte und Gemeinden unterteilt. Seit Mitte der 80er Jahre kam es im Zuge der Demokratisierungsprozesses zu einer Verschiebung von Zuständigkeit von der Zentralregierung an lokale Regierungen "Dezentralisierung".

Verfassung:
Die Verfassung vom 05.Oktober 1988 ist die siebte seit der Unabhängigkeit des Landes und löste die autoritäre Verfassung der Militärjunta vom Oktober 1969 ab. Sie sieht eine Gewaltenteilung zwischen Legislative, Exekutive und Judikative vor.

Die starke Stellung des Militärs wird unter anderem durch die Einbeziehung der Chefs der einzelnen Teilstreitkräfte in das Kabinett sichtbar. In Artikel 142 der Verfassung werden die Streitkräfte ausdrücklich als "Garanten der gesetzlichen Ordnung verankert".

Die gesetzgebende Gewalt wird durch den Nationalkongress "Congresso Nacional" mit Abgeordnetenkammer "Câmara dos Deputados" und Bundessenat "Senado Federal" ausgeübt. Während die Abgeordnetenkammer alle vier Jahre nach dem Verhältniswahlrecht neu gewählt wird, beträgt die Amtsdauer der jeweils drei Senatoren pro Bundesstaat acht Jahre. Diese werden nach dem Mehrheitswahlrecht alle vier Jahre alternierend zu einem bzw. zwei Dritteln neu gewählt.

Die Festlegung, dass den Einzelstaaten je nach Grösse mindestens 3 und max. 70 Sitze im Abgeordnetenhaus zustehen, hat zu einer Unterrepräsentanz bsp. des Bundesstaates São Paulo geführt, der 70 von 513 Abgeordneten stellt, in dem aber über 1/5 der Wahlberechtigten lebt.

Verfassungsänderungen bedürfen der Drei-Fünftel-Mehrheit des Abgeordnetenhauses. In der Verfassung von 1988 war nach Ablauf von fünf Jahren eine Verfassungsrevision durch den Kongress vorgesehen, die dann auch 1993 in Gang gesetzt wurde. Im Zusammenhang mit der Aufdeckung von Korruptionsskandalen in der Abgeordnetenkammer und der vehementen Opposition der Linksparteien kam diese nur langsam voran. Vor allem die von der Regierung angestrebten Verfassungsänderungen zur Ermöglichung einer weiteren Liberalisierung der Wirtschaft und der Auslandskapitalgesetzgebung stiessen auf grossen Widerstand.

Neben der Verkürzung der Amtsdauer des Präsidenten wurden u.a. die Limitierung der parlamentarischen Immunität bei Strafverfolgung und ein Verbot öffentlicher Ämter für Wahlbewerber ab sechs Monate vor der Wahl beschlossen. In der ebenfalls in den Übergangsbestimmungen zu der Verfassung von 1988 vorgesehenen Volksabstimmung über Regierungsform und -system stimmten 68,9% der Brasilianer für die Beibehaltung der Republik und gegen die Einführung einer Monarchie und 55,4% für die Beibehaltung des Präsidialsystems. Nachdem überraschenderweise das Abgeordnetenhaus am 28.Februar und 25.Februar 1997 der Vorlage der Regierungspartei "PSCB" zur Wiederwahl von Präsident Cardoso zugestimmt hatte, gab auch der Senat am 04.Juni seine Zustimmung. Gleichzeitig wurden jedoch Vorwürfe laut, dass der "PSDB" sich diese Unterstützung massiv erkauft habe.

Exekutive
Seit 1988 wird der Präsident direkt gewählt und seine Amtsbefugnisse sind eingeschränkt. 1993 sprachen sich die Brasilianer in einer Volksabstimmung für den Erhalt des präsidialen föderativen Systems aus. Dem Präsidenten zur Seite gestellt ist der "Rat der Republik", ein beratendes Gremium bestehend unter anderem aus den Vorsitzenden beider Kammern sowie der jeweiligen Mehrheits- und Minderheitsfraktionen und dem Justizminister.

Legislative
Der brasilianische Kongress besteht aus zwei Kammern: Dem Senat mit 81 Mitgliedern, der für acht Jahre gewählt wird und der Abgeordnetenkammer mit 513 Mitgliedern, die für vier Jahre gewählt werden. Die Zahl der Abgeordneten je Bundesstaat errechnet sich aus dem jeweiligen Bevölkerungsanteil. Die Wahl ist geheim, wahlberechtigt sind alle Staatsbürger über 16 Jahre, die lesen und schreiben können.

Judikative
Der Oberste Gerichtshof, bestehend aus elf Richtern, tagt in Brasília. Die Bundesgerichtshöfe haben ihren Sitz in den einzelnen Staaten bzw. im Bundesdistrikt. Die Bundesrichter werden auf Lebenszeit gewählt.

 

Copyright © brasilien.de ReiseService 1999-2010 Eichstetten