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Jeder Bundesstaat hat eine eigene
Verfassung und ein eigenes Parlament und wird von einem direkt gewählten
Gouverneur regiert. Die Bundesstaaten sind in insgesamt 9.274 Distrikte
und 4.974 Städte und Gemeinden unterteilt. Seit Mitte der 80er Jahre
kam es im Zuge der Demokratisierungsprozesses zu einer Verschiebung
von Zuständigkeit von der Zentralregierung an lokale Regierungen
"Dezentralisierung".
Verfassung:
Die Verfassung vom 05.Oktober 1988 ist die siebte seit der Unabhängigkeit
des Landes und löste die autoritäre Verfassung der Militärjunta
vom Oktober 1969 ab. Sie sieht eine Gewaltenteilung zwischen Legislative,
Exekutive und Judikative vor.
Die starke Stellung des Militärs wird unter anderem durch die Einbeziehung
der Chefs der einzelnen Teilstreitkräfte in das Kabinett sichtbar.
In Artikel 142 der Verfassung werden die Streitkräfte ausdrücklich
als "Garanten der gesetzlichen Ordnung verankert".
Die gesetzgebende Gewalt wird durch den Nationalkongress "Congresso
Nacional" mit Abgeordnetenkammer "Câmara dos Deputados"
und Bundessenat "Senado Federal" ausgeübt. Während die
Abgeordnetenkammer alle vier Jahre nach dem Verhältniswahlrecht
neu gewählt wird, beträgt die Amtsdauer der jeweils drei Senatoren
pro Bundesstaat acht Jahre. Diese werden nach dem Mehrheitswahlrecht
alle vier Jahre alternierend zu einem bzw. zwei Dritteln neu gewählt.
Die Festlegung, dass den Einzelstaaten je nach Grösse mindestens 3
und max. 70 Sitze im Abgeordnetenhaus zustehen, hat zu einer Unterrepräsentanz
bsp. des Bundesstaates São Paulo geführt, der 70 von 513 Abgeordneten
stellt, in dem aber über 1/5 der Wahlberechtigten lebt.
Verfassungsänderungen bedürfen der Drei-Fünftel-Mehrheit des Abgeordnetenhauses.
In der Verfassung von 1988 war nach Ablauf von fünf Jahren eine
Verfassungsrevision durch den Kongress vorgesehen, die dann auch
1993 in Gang gesetzt wurde. Im Zusammenhang mit der Aufdeckung von
Korruptionsskandalen in der Abgeordnetenkammer und der vehementen
Opposition der Linksparteien kam diese nur langsam voran. Vor allem
die von der Regierung angestrebten Verfassungsänderungen zur Ermöglichung
einer weiteren Liberalisierung der Wirtschaft und der Auslandskapitalgesetzgebung
stiessen auf grossen Widerstand.
Neben der Verkürzung der Amtsdauer des Präsidenten wurden u.a. die
Limitierung der parlamentarischen Immunität bei Strafverfolgung
und ein Verbot öffentlicher Ämter für Wahlbewerber ab sechs Monate
vor der Wahl beschlossen. In der ebenfalls in den Übergangsbestimmungen
zu der Verfassung von 1988 vorgesehenen Volksabstimmung über Regierungsform
und -system stimmten 68,9% der Brasilianer für die Beibehaltung
der Republik und gegen die Einführung einer Monarchie und 55,4%
für die Beibehaltung des Präsidialsystems. Nachdem überraschenderweise
das Abgeordnetenhaus am 28.Februar und 25.Februar 1997 der Vorlage
der Regierungspartei "PSCB" zur Wiederwahl von Präsident
Cardoso zugestimmt hatte, gab auch der Senat am 04.Juni seine Zustimmung.
Gleichzeitig wurden jedoch Vorwürfe laut, dass der "PSDB"
sich diese Unterstützung massiv erkauft habe.
Exekutive
Seit 1988 wird der Präsident direkt gewählt und seine Amtsbefugnisse
sind eingeschränkt. 1993 sprachen sich die Brasilianer in einer
Volksabstimmung für den Erhalt des präsidialen föderativen Systems
aus. Dem Präsidenten zur Seite gestellt ist der "Rat der Republik",
ein beratendes Gremium bestehend unter anderem aus den Vorsitzenden
beider Kammern sowie der jeweiligen Mehrheits- und Minderheitsfraktionen
und dem Justizminister.
Legislative
Der brasilianische Kongress besteht aus zwei Kammern: Dem Senat
mit 81 Mitgliedern, der für acht Jahre gewählt wird und der Abgeordnetenkammer
mit 513 Mitgliedern, die für vier Jahre gewählt werden. Die Zahl
der Abgeordneten je Bundesstaat errechnet sich aus dem jeweiligen
Bevölkerungsanteil. Die Wahl ist geheim, wahlberechtigt sind alle
Staatsbürger über 16 Jahre, die lesen und schreiben können.
Judikative
Der Oberste Gerichtshof, bestehend aus elf Richtern, tagt in
Brasília.
Die Bundesgerichtshöfe haben ihren Sitz in den einzelnen Staaten
bzw. im Bundesdistrikt. Die Bundesrichter werden auf Lebenszeit
gewählt.
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