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Im Bereich der Strafrechtspflege wird die
schwierige soziale und wirtschaftliche Lage in Brasilien besonders
deutlich. In einigen
Grossstädten
wird die überbordende Gewaltkriminalität bereits als
bürgerkriegsähnlich empfunden. Der dramatischen Situation entspricht
eine Tendenz zur Privatisierung der Strafverfolgung durch
Einschaltung von "Justiceiros" und Todesschwadronen oder durch
Lynchjustiz der aufgebrachten
Bevölkerung.
Auf dem Papier verfügt Brasilien über ein ausgefeiltes System des
Strafrechts, des Strafverfahrens und der Strafvollstreckung. Die
Verfassung von 1988 garantiert grundlegende Freiheits- und
Verfahrensrechte, wie sie in Brasilien seit dem vergangenen
Jahrhundert entwickelt worden sind. Einzelregelungen enthalten das
Strafgesetzbuch "Código Penal", die Strafprozessordnung "Código de
Processo Penal", das Gesetz über strafrechtliche Übertretungen "Lei
das Contravenções Penais" und zahlreiche Einzel- und
Spezialvorschriften.
Die Untersuchung angezeigter Straftaten "Inquérito" obliegt der
"Polícia Civil". Über Einleitung und Durchführung polizeilicher
Ermittlungen entscheidet daher der jeweilig leitende Polizeibeamte,
der "Delegado". Die Stellung der Staatsanwaltschaft ist in dieser
Phase des Verfahrens relativ schwach. Sie kann allerdings die
Einleitung von Ermittlungen und nach Vorlage des Abschlussberichts
ergänzende Ermittlungen verlangen.
Verhaftungen sieht die Verfassung nach Rechtstradition nur auf
"frischer Tat - em flagrante delito" oder auf richterliche Anordnung
vor. In der Praxis führt dies häufig zu umgehender Flucht, falls ein
Brasilianer mit dem gewaltsamen Tod, sei es auch durch
Verkehrsunfall oder in Notwehr eines anderen, in Berührung kommt.
Über die Verhaftung ist der zuständige Richter und die Familie oder
eine andere vom Verhafteten angegebene Person unverzüglich zu
unterrichten. Gegen die Verhaftung kann beim zuständigen Richter
"Habeas-Corpus" beantragt werden. Es handelt sich hierbei um eines
der wenigen Verfahren, für die in Brasilien kein Anwaltszwang
besteht. Beruht die Verhaftung auf richterlicher Anordnung, so kann
der Habeas-Corpus beim Obersten Gericht des jeweiligen Bundesstaats
beantragt werden.
Die formalen Strukturen sind jedoch in der sozialen Wirklichkeit
Brasiliens von beschränkter Bedeutung. Die Justiz bleibt vielfach
irrelevant. Gleiches gilt in beschränkterem Umfang für die Polizei,
die gewissermassen im Ausgleich häufig weit weniger am formalen
Recht orientiert agiert als die Justiz. Die Polizeibehörden können
auch organisatorisch nicht an mitteleuropäischen Massstäben gemessen
werden. Ihre kriminaltechnische Ausstattung ist zumeist rudimentär.
Einfache Polizeibeamte verfügen über wenig
Bildungsmöglichkeiten
und eine zwar regelmässige aber geringe Bezahlung. Sie wohnen in
der Regel wie die Mehrzahl der von ihnen zu verfolgenden Kriminellen
in den
Armenvierteln der Grossstädte.
Dem entspricht die Kritik der Strafrechtspflege durch Presse und
Bevölkerung. Sie ist vernichtend: Danach stehen mangelhaft
ausgestattete und ausgebildete und überdies korrupte und
überforderte Strafvollzugseinrichtungen einer bedrohlichen Welle der
Kriminalität gegenüber. Die Polizei wird beschuldigt, Delikte häufig
nicht oder nur eingeschränkt und auf besondere, auch finanzielle
Veranlassung zu verfolgen. Andererseits wird ihr vorgeworfen, auch
elementarste Rechte von Verdächtigen nicht zu beachten; über
zumindest formal unrechtmässige Polizeihaft und über Erschiessungen
von Unterschichtsangehörigen durch die Polizei unter Berufung auf
zweifelhafte Notwehrsituationen wird regelmässig berichtet.
Polizeibeamten wird zudem Beteiligung an organisierter Kriminalität
und Drogenhandel vorgeworfen.
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