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Strafjustiz

   
     

Im Bereich der Strafrechtspflege wird die schwierige soziale und wirtschaftliche Lage in Brasilien besonders deutlich. In einigen Grossstädten wird die überbordende Gewaltkriminalität bereits als bürgerkriegsähnlich empfunden. Der dramatischen Situation entspricht eine Tendenz zur Privatisierung der Strafverfolgung durch Einschaltung von "Justiceiros" und Todesschwadronen oder durch Lynchjustiz der aufgebrachten Bevölkerung.

Auf dem Papier verfügt Brasilien über ein ausgefeiltes System des Strafrechts, des Strafverfahrens und der Strafvollstreckung. Die Verfassung von 1988 garantiert grundlegende Freiheits- und Verfahrensrechte, wie sie in Brasilien seit dem vergangenen Jahrhundert entwickelt worden sind. Einzelregelungen enthalten das Strafgesetzbuch "Código Penal", die Strafprozessordnung "Código de Processo Penal", das Gesetz über strafrechtliche Übertretungen "Lei das Contravenções Penais" und zahlreiche Einzel- und Spezialvorschriften.

Die Untersuchung angezeigter Straftaten "Inquérito" obliegt der "Polícia Civil". Über Einleitung und Durchführung polizeilicher Ermittlungen entscheidet daher der jeweilig leitende Polizeibeamte, der "Delegado". Die Stellung der Staatsanwaltschaft ist in dieser Phase des Verfahrens relativ schwach. Sie kann allerdings die Einleitung von Ermittlungen und nach Vorlage des Abschlussberichts ergänzende Ermittlungen verlangen.

Verhaftungen sieht die Verfassung nach Rechtstradition nur auf "frischer Tat - em flagrante delito" oder auf richterliche Anordnung vor. In der Praxis führt dies häufig zu umgehender Flucht, falls ein Brasilianer mit dem gewaltsamen Tod, sei es auch durch Verkehrsunfall oder in Notwehr eines anderen, in Berührung kommt. Über die Verhaftung ist der zuständige Richter und die Familie oder eine andere vom Verhafteten angegebene Person unverzüglich zu unterrichten. Gegen die Verhaftung kann beim zuständigen Richter "Habeas-Corpus" beantragt werden. Es handelt sich hierbei um eines der wenigen Verfahren, für die in Brasilien kein Anwaltszwang besteht. Beruht die Verhaftung auf richterlicher Anordnung, so kann der Habeas-Corpus beim Obersten Gericht des jeweiligen Bundesstaats beantragt werden.

Die formalen Strukturen sind jedoch in der sozialen Wirklichkeit Brasiliens von beschränkter Bedeutung. Die Justiz bleibt vielfach irrelevant. Gleiches gilt in beschränkterem Umfang für die Polizei, die gewissermassen im Ausgleich häufig weit weniger am formalen Recht orientiert agiert als die Justiz. Die Polizeibehörden können auch organisatorisch nicht an mitteleuropäischen Massstäben gemessen werden. Ihre kriminaltechnische Ausstattung ist zumeist rudimentär. Einfache Polizeibeamte verfügen über wenig Bildungsmöglichkeiten und eine zwar regelmässige aber geringe Bezahlung. Sie wohnen in der Regel wie die Mehrzahl der von ihnen zu verfolgenden Kriminellen in den Armenvierteln der Grossstädte.

Dem entspricht die Kritik der Strafrechtspflege durch Presse und Bevölkerung. Sie ist vernichtend: Danach stehen mangelhaft ausgestattete und ausgebildete und überdies korrupte und überforderte Strafvollzugseinrichtungen einer bedrohlichen Welle der Kriminalität gegenüber. Die Polizei wird beschuldigt, Delikte häufig nicht oder nur eingeschränkt und auf besondere, auch finanzielle Veranlassung zu verfolgen. Andererseits wird ihr vorgeworfen, auch elementarste Rechte von Verdächtigen nicht zu beachten; über zumindest formal unrechtmässige Polizeihaft und über Erschiessungen von Unterschichtsangehörigen durch die Polizei unter Berufung auf zweifelhafte Notwehrsituationen wird regelmässig berichtet. Polizeibeamten wird zudem Beteiligung an organisierter Kriminalität und Drogenhandel vorgeworfen.

 

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