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Die brasilianische
Verfassung
hat die tägliche Arbeitszeit auf acht, die wöchentliche auf 44
Stunden festgelegt. Im Dienstleistungs- und Industriebereich gilt in
der Regel die Fünftagewoche. Bei einer regelmässigen
Wochenarbeitszeit dürfen zehn Stunden pro Tag grundsätzlich nicht
überschritten werden. Das Mindestalter für die Ausübung einer
beruflichen Tätigkeit liegt bei 14 Jahren. Jeder Beschäftigte hat
ein Arbeitsbuch, in das der Arbeitgeber Angaben zum
Arbeitsverhältnis, zum Lohn sowie zu den Sozialabgaben einzutragen
hat.
In der gesetzlich festgelegten dreimonatigen Probezeit kann das
Arbeitsverhältnis jederzeit gelöst werden. Danach gilt bei
unbefristeten Arbeitsverträgen eine Kündigungsfrist von 30 Tagen.
Eine solche Fristgebundene Kündigung kann ohne Angabe von Gründen
erfolgen. Eine Schwangerschaft ist kein Kündigungsgrund; für einen
Zeitraum von maximal fünf Monaten nach der Entbindung besteht
Kündigungsschutz. Zeitlich begrenzte Arbeitsverträge sind möglich.
Erst nach Ablauf eines Beschäftigungsjahres hat ein Arbeitnehmer
Anspruch auf bezahlten Urlaub. Der gesetzliche Mindestjahresurlaub
hängt von der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses ab; in der
Praxis haben Arbeitnehmer 30 Urlaubstage - Kalendertage - im Jahr.
Der Beschäftigte kann auf höchstens zehn Tage der ihm zustehenden
Urlaubstage verzichten und dafür entsprechende Abgeltung des Urlaubs
in eine Zeit vor und nach der Geburt (wie in Deutschland) ist vom
Gesetzgeber nicht vorgeschrieben.
Der gesetzliche Mindestlohn lag im Jahre 1999 bei 136 R$ pro
Monat. Ein solches Gehalt beziehen jedoch nur einfache Landarbeiter,
ungelernte Kräfte im öffentlichen Dienst sowie Bau- und
Industriearbeiter ausserhalb der grossen Städte. Höhere Positionen,
z.B. Geschäftsführer grosser Unternehmen, sind ähnlich dotiert wie
in Deutschland. In den Industriemetropolen verdienen Facharbeiter
monatlich etwa 1.000 - 2.000 DM. In der Regel erfolgt die Lohn- oder
Gehaltszahlung am Monatsende. Bei einfachen Tätigkeiten wird der
Lohn mitunter wöchentlich oder sogar täglich gezahlt. Der
Überstundenzuschlag beläuft sich auf 50 - 100 % des üblichen
Stundenlohns. Das Urlaubsgeld liegt bei einem Drittel des
monatlichen Lohns; das vorgeschriebne dreizehnte Monatsgehalt
entspricht dem zuletzt gezahlten Salär. Brasilianische Arbeitnehmer
sind an den Gewinnen des Unternehmens zu beteiligen. Die Modalitäten
muss das Unternehmen mit seinen Mitarbeitern bzw.
Gewerkschaftsvertretern aushandeln.
Der Beitrag zur Sozialversicherung "INSS" beläuft sich für
Arbeitgeber auf 20% und für Arbeitnehmer auf 8 - 10% des
Bruttolohns. Neben den gesetzlichen Sozialabgaben werden von
zahlreichen Firmen freiwillige Zusatzleistungen gewährt. Je nach
Höhe der Bezüge ist mit Lohnnebenkosten von insgesamt 60 - 100% zu
rechnen. Zwischen Deutschland und Brasilien besteht kein
Sozialversicherungsabkommen. Damit unterliegen deutsche
Arbeitnehmer, die in Brasilien beschäftigt sind, ohne
Einschränkungen den Bestimmungen der brasilianischen
Sozialversicherung.
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