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Arbeitsrecht

   
     

Die brasilianische Verfassung hat die tägliche Arbeitszeit auf acht, die wöchentliche auf 44 Stunden festgelegt. Im Dienstleistungs- und Industriebereich gilt in der Regel die Fünftagewoche. Bei einer regelmässigen Wochenarbeitszeit dürfen zehn Stunden pro Tag grundsätzlich nicht überschritten werden. Das Mindestalter für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit liegt bei 14 Jahren. Jeder Beschäftigte hat ein Arbeitsbuch, in das der Arbeitgeber Angaben zum Arbeitsverhältnis, zum Lohn sowie zu den Sozialabgaben einzutragen hat.

In der gesetzlich festgelegten dreimonatigen Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit gelöst werden. Danach gilt bei unbefristeten Arbeitsverträgen eine Kündigungsfrist von 30 Tagen. Eine solche Fristgebundene Kündigung kann ohne Angabe von Gründen erfolgen. Eine Schwangerschaft ist kein Kündigungsgrund; für einen Zeitraum von maximal fünf Monaten nach der Entbindung besteht Kündigungsschutz. Zeitlich begrenzte Arbeitsverträge sind möglich.

Erst nach Ablauf eines Beschäftigungsjahres hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Urlaub. Der gesetzliche Mindestjahresurlaub hängt von der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses ab; in der Praxis haben Arbeitnehmer 30 Urlaubstage - Kalendertage - im Jahr. Der Beschäftigte kann auf höchstens zehn Tage der ihm zustehenden Urlaubstage verzichten und dafür entsprechende Abgeltung des Urlaubs in eine Zeit vor und nach der Geburt (wie in Deutschland) ist vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben.

Der gesetzliche Mindestlohn lag im Jahre 1999 bei 136 R$ pro Monat. Ein solches Gehalt beziehen jedoch nur einfache Landarbeiter, ungelernte Kräfte im öffentlichen Dienst sowie Bau- und Industriearbeiter ausserhalb der grossen Städte. Höhere Positionen, z.B. Geschäftsführer grosser Unternehmen, sind ähnlich dotiert wie in Deutschland. In den Industriemetropolen verdienen Facharbeiter monatlich etwa 1.000 - 2.000 DM. In der Regel erfolgt die Lohn- oder Gehaltszahlung am Monatsende. Bei einfachen Tätigkeiten wird der Lohn mitunter wöchentlich oder sogar täglich gezahlt. Der Überstundenzuschlag beläuft sich auf 50 - 100 % des üblichen Stundenlohns. Das Urlaubsgeld liegt bei einem Drittel des monatlichen Lohns; das vorgeschriebne dreizehnte Monatsgehalt entspricht dem zuletzt gezahlten Salär. Brasilianische Arbeitnehmer sind an den Gewinnen des Unternehmens zu beteiligen. Die Modalitäten muss das Unternehmen mit seinen Mitarbeitern bzw. Gewerkschaftsvertretern aushandeln.

Der Beitrag zur Sozialversicherung "INSS" beläuft sich für Arbeitgeber auf 20% und für Arbeitnehmer auf 8 - 10% des Bruttolohns. Neben den gesetzlichen Sozialabgaben werden von zahlreichen Firmen freiwillige Zusatzleistungen gewährt. Je nach Höhe der Bezüge ist mit Lohnnebenkosten von insgesamt 60 - 100% zu rechnen. Zwischen Deutschland und Brasilien besteht kein Sozialversicherungsabkommen. Damit unterliegen deutsche Arbeitnehmer, die in Brasilien beschäftigt sind, ohne Einschränkungen den Bestimmungen der brasilianischen Sozialversicherung.

 

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