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Der Antrag auf Arbeitserlaubnis für Personen, die einen Arbeitsvertrag
mit einer brasilianischen Firma oder einem öffentlichen Verwaltungsorgan
des Staates, Bundes oder einer Kommune haben, wird vom zukünftigen
Arbeitgeber bei der zuständigen Behörde - CGIg - (Coordenação
Geral de Imigração do Ministério de Trabalho
-Koordinationsstelle für Einwanderungsfragen im Brasilianischen
Arbeitsministerium) gestellt.
Nach Erteilung der Arbeitserlaubnis durch die brasilianischen Behörden
erhält die zuständige konsularische Vertretung die Genehmigung,
das entsprechende Visum auszustellen.
Zur Ausstellung des Visums sind dann vorzulegen:
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Der noch mindestens 6 Monate gültige
Reisepass
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Zwei in englischer oder portugiesischer Sprache ausgefüllte
Antragsformulare (werden von der Konsularvertretung ausgegeben oder
jetzt hier klicken -
-Format
oder
-Format)
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Zwei gleiche Fotos, 3 x 4 cm
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Für Antragsteller über 16 Jahre ein polizeiliches Führungszeugnis,
nicht älter als 3 Monate + € 25,- für die
Legalisierung.
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€ 125,00 Visagebühr, zahlbar durch Scheck oder
Einzahlung auf:
Commerzbank, Berlin Brasilianische Botschaft, Konsularabteilung, Konto-Nummer: 2677979, Bankleitzahl: 10040000.
Die Bearbeitungszeit des Visums beträgt 3 Arbeitstage. Aufgrund eines Sonderabkommens sind deutsche Bundesbürger
von der Zahlung dieser Gebühr befreit.
Das Visum kann für eine Dauer bis zu zwei Jahren erteilt werden.
Eine Verlängerung in Brasilien ist möglich, dazu muss
der entsprechende Antrag spätestens 30 Tage vor Ablauf der
bereits erteilten Aufenthaltsdauer bei der zuständigen Bundespolizei
(DPMAF) gestellt werden. Für Visaanträge, die per Post oder durch Boten zugestellt
werden, sind unabhängig von der Visagebühr Euro (€)
12,50 zu zahlen, entsprechend der Gebührenordnung für
Konsulate, Absatz 820. Die Bearbeitungszeit beträgt in diesem Fall 10 Arbeitstage.
Falls der mit Sichtvermerk versehene Reisepass per Post zurückgeschickt
werden soll, bitte einen frankierten Freiumschlag (Einschreiben)
beifügen.
Copyright © Brasilianische Botschaft - Berlin
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