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Was braucht man, wie geht´s
und weitere Antworten und Tipps zur Einreise
Gut
versichert?
1. Rentenversicherung
Man sollte mit der Rentenversicherung (BfA) sprechen, denn bei einem
Auslandswohnsitz muss nicht mehr in die gesetzliche Rentenversicherung
eingezahlt werden. Eine freiwillige Beitragsleistung in die gesetzliche
Rentenversicherung ist natürlich möglich, aber es kann
durchaus vorteilhafter sein, den Arbeitsnehmer- und Arbeitgeberanteil
in eine andere Altersabsicherung zu investieren (z.B. Lebensversicherung).
- Falls die Ehefrau noch keinen Rentenanspruch erlangt hat (Mindesteinzahlung
3 Jahre), kann man einen Mindestbeitrag weiterzahlen. Darüber
hinaus besteht kein Fristablauf, d.h. auch im Alter von ca. 60 Jahren
kann noch nachgezahlt werden.
2. Berufsunfähigkeitsversicherung
Bei einem Auslandswohnsitz ist man nicht automatisch versichert
(Versicherung ansprechen!).
3. Krankenversicherung
... und damit verbunden die Pflegeversicherung. Da in der Regel die
gesetzlichen Krankenkassen keinen Schutz für im Ausland ansässige
Personen gewähren, sollte man eine Anwartschaft zur
Pflegeversicherung bei der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse
beantragen, da die gesetzlichen Krankenkassen nicht zu einer
Wiederaufnahme verpflichtet sind. Die Wiederaufnahmefrage entfällt
natürlich, wenn man wieder in ein Angestelltenverhältnis eintritt
und somit automatisch versichert ist. Einige private
Krankenversicherungen gewähren auch Versicherungsschutz wenn der
Auslandsaufenthalt mehrere Jahre dauert.
4.
Unfall-, Hausrat- und Haftpflichtversicherung
...sollten auf das Ausland ausgeweitet werden. Für die
Hausratsversicherung ist es ratsam, tatsächlich in Ruhe eine Liste
über den gesamten Hausrat aufzustellen und diesen nach dem
Wiederbeschaffungswert zu bewerten. Bei Unterdeckung zahlt die
Versicherung nur einen prozentualen Anteil. Ausserdem benötigt der
Spediteur eine Wertangabe über den zu versichernden Umzug. Bei
antiken Möbeln sollte man eventuell einen Gutachter schätzen lassen
und Rechnungen von neu gekauften Gegenständen aufheben.
5. Autoversicherung
Man sollte sich von seiner Versicherung eine Bescheinigung über
unfallfreies Fahren ausstellen lassen, damit man auch in Brasilien
in den Genuss eines Bonus kommt. Ein gebrauchtes Fahrzeug darf man
nicht nach Brasilien einführen!
6. Sonstiges
Vom Einpacken in Deutschland bis zum Auspacken in Brasilien können 2
Monate oder mehr vergehen.
Man muss sich beim Einwohnermeldeamt polizeilich abmelden.
Wichtig ist dies für steuerliche Zwecke. Allerdings: Falls man noch
nicht verheiratet ist und beide Partner sich bereits abgemeldet
haben, wird der Papierkrieg bezüglich der Heirat zu einem noch
grösserem Erlebnis, als er ohnehin schon ist. Sämtliche Unterlagen
sind dann nur noch beim Standesamt in Berlin verfügbar.
Alle bei der Bank erledigt? Daueraufträge/Einzugsermächtigung
erteilt bzw. gekündigt? Endabrechnung für Strom und Wasser, Telefon
abgemeldet?
Wenn der Spediteur zum Packen kommt. Es ist unbedingt auf eine
sorgfältige Verpackung der Möbel und des sonstigen Hausrats zu
achten, da die Schäden auch durch Verrutschen der Kisten im
Container gross sein können.
Bevor man sich für einen Spediteur entscheidet, sollte man sich im
Internet informieren.
Umzugsfirmen die sich auf globale Transporte spezialisiert
haben, werden Ihnen auch
Checklisten Merkzettel zur Hand geben. Hierdurch stellen Sie
sicher, dass der gesamte Hausrat auch unbeschadet seine Zieladresse
erreicht.
Auszug aus dem Buch: "Willkommen in Brasilien: Informationen für das
Einleben in São Paulo" - Band 4 -
Copyright © AHK-São Paulo - Câmara de Comércio e Indústria Brasil-Alemanha
2001/2002
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