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Steuern

   
     

Die einkommenssteuerrechtliche Behandlung der in Brasilien lebenden Ausländern richtet sich nach deren Aufenthaltsstatus im Lande. Eine Person mit Daueraufenthaltsgenehmigung "Visto Permanente" muss all ihre Einkünfte in Brasilien versteuern, unabhängig davon, ob diese in Brasilien oder ausserhalb des Landes erzielt worden sind. Der Bemessungszeitraum des zu versteuernden Einkommens beginnt mit dem registrierten Tag der Ankunft in Brasilien und endet nach der Aufgabe des brasilianischen Wohnsitzes mit dem registrierten Tag der Ausreise aus Brasilien. Bei der Ausreise sollte der ausländische Arbeitnehmer seine Aufenthaltspapiere an die brasilianischen Behörden zurückgeben, um so zu vermeiden, dass er weiterhin als "residente" erfasst ist und er sein weltweit erzieltes Einkommen weiterhin in Brasilien versteuern muss.

Im steuerrechtlichen Sinn wird auch eine Person, die mit einem zeitlich begrenzten Visum "Visto Temporário" zur Arbeitsaufnahme nach Brasilien einreist, bereits nach zwölf Monaten als "residente" eingestuft und wird damit voll steuerpflichtig. Beschränkt steuerpflichtig sind demnach nur Ausländer, die sich maximal zwölf Monate im Lande aufhalten. Sie sind für diesen Zeitraum lediglich verpflichtet, in Brasilien Einkünfte aus brasilianischen Quellen zu versteuern. Ab dem 12.Monat ihres Aufenthalts in Brasilien müssen darüber hinaus auch Einkünfte, die aus dem Ausland stammen, in Brasilien versteuert werden.

Steuerlich abzugsfähig sind u.a. Unterhaltszahlungen, Renten- und Krankenversicherungen, Aufwendungen für Arzt- und Zahnarztbehandlungen sowie Krankenhauskosten.


Auszug aus dem Buch: "Willkommen in Brasilien: Informationen für das Einleben in São Paulo" - Band 4 - Copyright © AHK-São Paulo - Câmara de Comércio e Indústria Brasil-Alemanha

 

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