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Die
einkommenssteuerrechtliche Behandlung der in Brasilien lebenden
Ausländern richtet sich nach deren Aufenthaltsstatus im Lande.
Eine Person mit Daueraufenthaltsgenehmigung "Visto Permanente"
muss all ihre Einkünfte in Brasilien versteuern, unabhängig
davon, ob diese in Brasilien oder ausserhalb des Landes erzielt
worden sind. Der Bemessungszeitraum des zu versteuernden
Einkommens beginnt mit dem registrierten Tag der Ankunft in
Brasilien und endet nach der Aufgabe des brasilianischen Wohnsitzes
mit dem registrierten Tag der Ausreise aus Brasilien. Bei der
Ausreise sollte der ausländische Arbeitnehmer seine
Aufenthaltspapiere an die brasilianischen Behörden zurückgeben, um
so zu vermeiden, dass er weiterhin als "residente" erfasst ist und er
sein weltweit erzieltes Einkommen weiterhin in Brasilien versteuern
muss.
Im steuerrechtlichen Sinn wird auch eine Person, die mit einem
zeitlich begrenzten Visum "Visto Temporário" zur Arbeitsaufnahme
nach Brasilien einreist, bereits nach zwölf Monaten als "residente"
eingestuft und wird damit voll steuerpflichtig. Beschränkt
steuerpflichtig sind demnach nur Ausländer, die sich maximal zwölf
Monate im Lande aufhalten. Sie sind für diesen Zeitraum lediglich
verpflichtet, in Brasilien Einkünfte aus brasilianischen Quellen zu
versteuern. Ab dem 12.Monat ihres Aufenthalts in Brasilien müssen
darüber hinaus auch Einkünfte, die aus dem Ausland stammen, in
Brasilien versteuert werden.
Steuerlich abzugsfähig sind u.a. Unterhaltszahlungen, Renten- und
Krankenversicherungen, Aufwendungen für Arzt- und
Zahnarztbehandlungen sowie Krankenhauskosten.
Auszug aus dem Buch: "Willkommen in Brasilien: Informationen für das
Einleben in São Paulo" - Band 4 -
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