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Visum zur Einwanderung als Rentner

   
     

Das brasilianische Ministerium für Arbeit regelt über den Nationalen Einwanderungsrat die Erteilung von Dauervisen an Ausländer, die Ruhegelder beziehen (Normenkonkretisierende Regelung Nr. 45 vom 14. März 2000).

Art. 1
– Das brasilianische Aussenministerium kann im Ruhestand befindlichen Ausländern, gemeinsam mit bis zu zwei wirtschaftlich von ihnen abhängigen Familienangehörigen nach Brasilien einreisen wollen, ein Dauervisum erteilen, wenn sie den Nachweis darüber erbringen, dass sie imstande sind, monatlich mindestens US$ 2.000,00 (zweitausend US-Dollar) nach Brasilien zu überweisen.

Paragraph 1
– Sollten sich mehr als zwei finanziell vom Antragsteller abhängige Familienangehörige in seiner Begleitung befinden, so ist für jeden dieser zusätzlich Einreisenden nochmals ein Betrag von monatlich US$ 1000,00 nach Brasilien zu überweisen.

Paragraph 2
– Abhängige Familienangehörige müssen für alle in diesem Artikel vorgesehenen Belange die Bestimmungen erfüllen, die in der Normenkonkretisierenden Regelung 04/97 "Familienzusammenführung" über die Erteilung von befristeten Visa oder Dauervisa festgelegt sind.

Art. 2
– Der Visumsantrag ist an die konsularische Vertretung Brasiliens zu richten, die für den Wohnsitz des Antragstellers zuständig ist. (Zuständigkeit)

Folgende Unterlagen sind beizubringen:

  • Reisepass, Original und Fotokopie aller Seiten, die persönliche Daten des Inhabers aufweisen. Der Pass muss bei Ankunft in Brasilien noch mindestens sechs Monate gültig sein

  • ggf. Geburts- bzw. Heiratsurkunde

  • Polizeiliches Führungszeugnis, nicht älter als drei Monate, übersetzt von einem vereidigten Übersetzer

  • Meldebescheinigung, übersetzt von einem vereidigten Übersetzer, dass der Wohnsitz des Antragstellers seit mindestens einem Jahr innerhalb des Konsularbezirks des zuständigen brasilianischen Konsulats gelegen ist

  • Mitteilung zur Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung, übersetzt von einem vereidigten Übersetzer

  • Erklärung der Bank, dass monatlich US$ 2.000,00 auf das zu bestimmende Konto in Brasilien überwiesen wird, übersetzt von einem vereidigten Übersetzer

  • drei Visaanträge "Pedido de Visto", ausgefüllt in Druckbuchstaben oder mit Schreibmaschine in portugiesischer oder englischer Sprache, ohne nachträgliche Korrekturen (Vordrucke sind als Download oder in der Konsularabteilung erhältlich)

  • drei Fotos (3x4cm oder 5x7cm), frontal auf hellem Hintergrund

  • In besonderen Fällen (Hier klicken) Internationales Impfzeugnis oder ärztliches Attest

Gebühren:
Für die konsularische Legalisierung wird eine Gebühr von € 23,00 pro Dokument erhoben. Für die konsularische Beglaubigung des Reisepasses beträgt die Gebühr € 5,75. Bei Erteilung des Dauervisums ist eine Gebühr von € 230,00 zu entrichten. Aufgrund eines Sonderabkommens ist die Erteilung dieses Visums für italienische Staatsbürger kostenlos. Bürger aus den USA zahlen zur Konsulargebühr von € 230,00 eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von € 115,00 (Processing fee charged in reciprocity for similar fee charged by U.S. authorities for processing all kinds of visa).

Zahlungsweise:

Scheck, Barzahlung oder Bareinzahlung auf das Konto der Botschaft:

Bankverbindung: Commerzbank Berlin
Kontoinhaber: Brasilianische Botschaft, Konsularabteilung
Konto-Nummer: 2677979
Bankleitzahl: 100 400 00

Anm. Einzahlungsbelege sind den Visaanträgen beizufügen.

Der Antrag auf Erteilung eines Dauervisums muss vom Antragsteller persönlich eingereicht werden. Dieser muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens ein Jahr im Konsularbezirk der zuständigen konsularischen Vertretung wohnhaft sein.

Die konsularische Vertretung nimmt die erforderlichen Unterlagen entgegen und leitet den Antrag nach Brasilien weiter. Sobald aus Brasilien eine Entscheidung über den Antrag vorliegt, wird der Antragsteller benachrichtigt. Wenn nach Ablauf von acht Wochen keine Antwort vorliegt, sollte der Antragsteller Verbindung mit der Konsularabteilung aufnehmen und sich nach dem Stand des Antragsverfahrens erkundigen.

Wenn das Visum genehmigt worden ist kann es vom Antragsteller innerhalb von 180 Tagen abgeholt werden. Nach Aushändigung des Visums hat er 90 Tage Zeit, um nach Brasilien einzureisen und sich dort innerhalb von 30 Tagen nach Ankunft bei der Bundespolizei zu melden. Sollte er diese Vorschriften nicht einhalten, verliert das Visum seine Gültigkeit und ein neues Antragsverfahren muss eingeleitet werden.

Falls der mit Sichtvermerk versehene Reisepass per Post zurückgeschickt werden soll, bitte einen ausreichend frankierten Freiumschlag (Einschreiben) beifügen (€ 3,06).

Es liegt im Ermessen der jeweiligen konsularischen Vertretung, die Vorlage zusätzlicher Unterlagen zu fordern.

Unvollständige Unterlagen werden nicht bearbeitet.
 

 

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