|
Das brasilianische Ministerium für
Arbeit regelt über den Nationalen Einwanderungsrat die Erteilung von
Dauervisen an Ausländer, die Ruhegelder beziehen
(Normenkonkretisierende Regelung Nr. 45 vom 14. März 2000).
Art. 1 – Das brasilianische Aussenministerium kann im Ruhestand
befindlichen Ausländern, gemeinsam mit bis zu zwei wirtschaftlich
von ihnen abhängigen Familienangehörigen nach Brasilien einreisen
wollen, ein Dauervisum erteilen, wenn sie den Nachweis darüber
erbringen, dass sie imstande sind, monatlich mindestens US$ 2.000,00
(zweitausend US-Dollar) nach Brasilien zu überweisen.
Paragraph 1 – Sollten sich mehr als zwei finanziell vom
Antragsteller abhängige Familienangehörige in seiner Begleitung
befinden, so ist für jeden dieser zusätzlich Einreisenden nochmals
ein Betrag von monatlich US$ 1000,00 nach Brasilien zu überweisen.
Paragraph 2 – Abhängige Familienangehörige müssen für alle in
diesem Artikel vorgesehenen Belange die Bestimmungen erfüllen, die
in der Normenkonkretisierenden Regelung 04/97
"Familienzusammenführung" über die Erteilung von befristeten Visa
oder Dauervisa festgelegt sind.
Art. 2 – Der Visumsantrag ist an die konsularische Vertretung
Brasiliens zu richten, die für den Wohnsitz des Antragstellers
zuständig ist. ( Zuständigkeit)
Folgende Unterlagen sind
beizubringen:
-
Reisepass, Original und
Fotokopie aller Seiten, die persönliche Daten des Inhabers
aufweisen. Der Pass muss bei Ankunft in Brasilien noch
mindestens sechs Monate gültig sein
-
ggf. Geburts- bzw.
Heiratsurkunde
-
Polizeiliches Führungszeugnis,
nicht älter als drei Monate, übersetzt von einem vereidigten
Übersetzer
-
Meldebescheinigung,
übersetzt von einem vereidigten Übersetzer, dass der Wohnsitz
des Antragstellers seit mindestens einem Jahr innerhalb des
Konsularbezirks des zuständigen brasilianischen Konsulats
gelegen ist
-
Mitteilung zur Leistung aus der
gesetzlichen Rentenversicherung, übersetzt von einem
vereidigten Übersetzer
-
Erklärung der Bank, dass
monatlich US$ 2.000,00 auf das zu bestimmende Konto in Brasilien
überwiesen wird, übersetzt von einem vereidigten Übersetzer
-
drei Visaanträge "Pedido
de Visto", ausgefüllt in Druckbuchstaben oder mit
Schreibmaschine in portugiesischer oder englischer Sprache, ohne
nachträgliche Korrekturen (Vordrucke sind
als
Download oder in der Konsularabteilung erhältlich)
-
drei Fotos (3x4cm oder
5x7cm), frontal auf hellem Hintergrund
-
In besonderen Fällen ( Hier
klicken) Internationales Impfzeugnis oder
ärztliches Attest
Gebühren:
Für die konsularische Legalisierung wird eine Gebühr von € 23,00 pro
Dokument erhoben. Für die konsularische Beglaubigung des Reisepasses
beträgt die Gebühr € 5,75. Bei Erteilung des Dauervisums ist eine
Gebühr von € 230,00 zu entrichten. Aufgrund eines Sonderabkommens
ist die Erteilung dieses Visums für italienische Staatsbürger
kostenlos. Bürger aus den USA zahlen zur Konsulargebühr von € 230,00
eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von € 115,00 (Processing fee
charged in reciprocity for similar fee charged by U.S. authorities
for processing all kinds of visa).
Zahlungsweise:
Scheck, Barzahlung oder Bareinzahlung auf das Konto der Botschaft:
Bankverbindung: Commerzbank Berlin
Kontoinhaber: Brasilianische Botschaft, Konsularabteilung
Konto-Nummer: 2677979
Bankleitzahl: 100 400 00
Anm. Einzahlungsbelege sind den Visaanträgen beizufügen.
Der Antrag auf Erteilung eines Dauervisums muss vom
Antragsteller persönlich eingereicht werden. Dieser muss zum
Zeitpunkt der Antragstellung mindestens ein Jahr im Konsularbezirk
der zuständigen konsularischen Vertretung wohnhaft sein.
Die konsularische Vertretung nimmt die erforderlichen Unterlagen
entgegen und leitet den Antrag nach Brasilien weiter. Sobald aus
Brasilien eine Entscheidung über den Antrag vorliegt, wird der
Antragsteller benachrichtigt. Wenn nach Ablauf von acht Wochen keine
Antwort vorliegt, sollte der Antragsteller Verbindung mit der
Konsularabteilung aufnehmen und sich nach dem Stand des
Antragsverfahrens erkundigen.
Wenn das Visum genehmigt worden ist kann es vom Antragsteller
innerhalb von 180 Tagen abgeholt werden. Nach Aushändigung des
Visums hat er 90 Tage Zeit, um nach Brasilien einzureisen und sich
dort innerhalb von 30 Tagen nach Ankunft bei der Bundespolizei zu
melden. Sollte er diese Vorschriften nicht einhalten, verliert das
Visum seine Gültigkeit und ein neues Antragsverfahren muss
eingeleitet werden.
Falls der mit Sichtvermerk versehene Reisepass per Post
zurückgeschickt werden soll, bitte einen ausreichend frankierten
Freiumschlag (Einschreiben) beifügen (€ 3,06).
Es liegt im Ermessen der jeweiligen konsularischen Vertretung,
die Vorlage zusätzlicher Unterlagen zu fordern.
Unvollständige Unterlagen werden nicht bearbeitet.
|
|
|