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Einen deutschen Reisepass ("Europapass" mit
rotem Einband) erhalten Sie in aller Regel, wenn Sie bereits einen
Kinderausweis oder alten Reisepass haben und Ihre deutsche
Staatsangehörigkeit nicht verloren haben.
Bei erstmaliger Beantragung ist es notwendig, dass Sie Ihre deutsche
Staatsangehörigkeit durch Vorlage eines
Staatsangehörigkeitsausweises, einer Einbürgerungsurkunde oder
anderer Dokumente nachweisen.
Alter Pass:
Der
normale Reisepass ist für Erwachsene ab 26 Jahren 10 Jahre gültig.
Bei jüngeren Personen beträgt die Gültigkeit 5 Jahre. Kinder bis 16
Jahre erhalten einen Kinderausweis.
Der Europapass kann nach Ablauf der Gültigkeit nicht verlängert,
sondern muss stets neu beantragt und ausgestellt
werden.
Beantragung und Ausstellung:
Zuständig für die Beantragung und Ausstellung ist die Botschaft,
wenn Sie in den Bundesstaaten Amazonas, Roraima, Amapá, Acre,
Rondônia, Mato Grosso, Pará, Tocantins, Goiás oder im Distrito
Federal wohnen.
Pässe müssen grundsätzlich während der Besucherstunden (montags bis
freitags 9 bis 11:30 Uhr) in der Botschaft persönlich
beantragt und abgeholt werden. In Ausnahmefällen, bei weit
entferntem Wohnsitz, kann der Pass auch zugesandt werden. Reisepässe
können grundsätzlich auch bei einem der Honorarkonsuln im Amtsbezirk
der Botschaft beantragt werden.
Wenn bei schwerer Krankheit oder Gebrechlichkeit oder ähnlichen
Ausnahmefällen trotzdem eine Passausstellung notwendig ist, rufen
Sie bei der Botschaft an! Hier wird Ihnen erklärt, wie Sie in Ihrem
speziellen Fall trotzdem einen Pass erhalten können.
Passantrag auf dem Postweg:
Sie können Ihren Pass nicht auf dem Postweg beantragen!
Ausser Ihrem alten Pass und den erforderlichen Unterlagen ist es
unbedingt erforderlich, dass Sie eine Unterschriftsprobe auf einem
speziellen, computerlesbarem Vordruck zu leisten, den wir Ihnen
leider an dieser Stelle nicht zur Verfügung stellen können. Die
Unterschrift muss von der Bundesdruckerei für die Passherstellung
reproduziert werden können, da Sie im Unterschriftsfeld Ihres neuen
Passes erscheint. Dies ist nur bei Verwendung des Originalvordrucks
für die Unterschriftsprobe möglich.
Unterlagen:
Alle nachfolgend genannten Unterlagen zeigen Sie bitte im Original
vor.
Bitte bringen Sie auch Kopien aller Originale und aller
brasilianischer Urkunden mit!
- Antragsteller/in muss
persönlich erscheinen und den ausgefüllten Europapassantrag
sowie die eidesstattliche Erklärung zur Staatsangehörigkeit
unterschreiben. Bei Minderjährigen (bis 18 Jahre) müssen beide
Elternteile bzw. der sorgeberechtigte Elternteil persönlich
erscheinen.
- alter Pass bzw. Kinderausweis,
bei erstmaliger Beantragung sind die Pässe der Eltern
mitzubringen. Wird der erste Pass aufgrund eines
Staatsangehörigkeitsausweises oder einer Einbürgerungsurkunde
beantragt, so sind diese vorzulegen.
- Geburtsurkunde
- ggf. Heiratsurkunde
- brasilianische Carteira de
Identidade (RG/RNE) (nur Original)
- Abmeldebestätigung, falls im
alten Pass ein innerdeutscher Wohnsitz
eingetragen ist.
- 1 Foto 4 x 5 cm (aktuell, heller
Hintergrund, ohne Datum)
- bis zum 26. Lebensjahr: Gebühr
von ca. EURO 13,00; ab dem 26. Lebensjahr : Gebühr von ca. EURO
26,00 zum jeweils gültigen Umrechnungskurs, in bar (Reais);
Schecks werden nicht angenommen.
- Ihre Unterschriftsprobe leisten
Sie direkt bei Ihrer Vorsprache.
Ausstellungsdauer des neuen
Passes:
Die Pässe werden für alle Passbehörden zentral von der
Bundesdruckerei in Berlin hergestellt und per Kurier an die
Auslandsvertretungen geschickt. Zwischen Antragstellung und
Aushändigung liegen ca. 6-8 Wochen. Besonders vor Ferienzeiten ist
aufgrund der längeren Bearbeitungszeit eine frühzeitige
Antragstellung zu empfehlen.
Sie werden von der Botschaft schriftlich benachrichtigt, sobald Ihr
neuer Pass eingetroffen ist.
Bis zur Aushändigung Ihres neuen Passes behalten Sie in der Regel
Ihren bisherigen Reisepass (oder Kinderausweis). Erst bei der
Abholung des neuen Passes wird der Personalienteil des bisherigen
Passes entwertet, den Sie dann zurückerhalten (auch wegen eventuell
weiterhin gültiger Visa) und aufheben sollten.
Kinderausweis:
Kinderausweise werden mit einer Gültigkeit bis zum 10. Lebensjahr
des Kindes ausgestellt und können dann bis zum 16. Lebensjahr des
Kindes verlängert werden. Bei Kindern über 10 Jahren muss der
Kinderausweis mit einem Passbild (4 x 5 cm, heller
Hintergrund, ohne Datumsausdruck) versehen sein.
Einige Staaten erkennen den deutschen Kinderausweis nicht an oder
verlangen bei der Einreise generell ein Passbild im Kinderausweis.
Die aktuellen Erfordernisse enthält die Länderübersicht über die
Anerkennung des deutschen Kinderausweises als Einreisedokument.
Kinder ab 16 Jahren erhalten einen normalen Reisepass.
Beachten Sie bitte, dass bei einer Passbeantragung für Minderjährige
(bis 18 Jahre) der oder die Sorgeberechtigte (in der Regel beide
Elternteile)
persönlich anwesend sein müssen.
Folgende Unterlagen müssen Sie mitbringen:
Alle nachfolgend genannten Unterlagen zeigen Sie bitte im Original
vor.
Bitte bringen Sie auch Kopien aller Originale und aller
brasilianischer Urkunden mit.
- deutsche Geburtsurkunde des
Kindes*
- Heiratsurkunde der Eltern oder,
falls die Eltern nicht miteinander verheiratet sind,
Geburtsurkunden beider Elternteile
- aktuelle Reisepässe von Mutter
und Vater (Original und beglaubigte Kopien der Doppelseite des
deutschen Passes mit dem Foto; eines brasilianischen Passes auch
die Doppelseite mit der Passnummer)
- bei erstmaliger Beantragung auch
die zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes gültigen Pässe beider
Elternteile
- brasilianische Carteira de
Identidade (RG/RNE) der Eltern (nur Original)
- ab dem 10. Lebensjahr oder bei
Reisen in Länder, in denen Kinderausweise grundsätzlich Fotos
haben müssen: 2 Fotos 4 x 5 cm (aktuell, heller Hintergrund, ohne
Datum)
- Gebühr: ca. EURO 5,11 zum jeweils
gültigen Umrechnungskurs, in bar (Reais); Schecks werden nicht
angenommen.
*Falls Sie keine deutsche
Geburtsurkunde für Ihr Kind haben, sollten Sie zunächst die
Geburt Ihres Kindes bei dem zuständigen Standesamt I in Berlin
registrieren lassen. Für Kinder, die nach dem 01.09.1986 in
Brasilien geboren wurden, ist es bei Wahl eines Familiennamens nach
brasilianischem Recht (Doppelname) in der Regel vor
Erstausstellung eines Kinderausweises auch erforderlich, dass Sie
für den deutschen Rechtsbereich den Familiennamen Ihres Kindes
festlegen und hierzu eine Namenserklärung abgeben. In diesen Fällen
benötigen Sie mindestens 3 beglaubigte Kopien aller Unterlagen.
Ohne eine deutsche Geburtsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis oder
Einbürgerungsurkunde ist bei erstmaliger Beantragung eines
Kinderausweises eine Prüfung der deutschen Staatsangehörigkeit des
Kindes notwendig.
Wohnort ändern:
Wenn Sie aus Deutschland nach Brasilien verzogen sind, müssen Sie
bei der Beantragung des Reisepasses eine Abmeldebescheinigung der
letzten deutschen Wohnortgemeinde und vorlegen und Ihre Anmeldung
bei den brasilianischen Behörden nachweisen. Bei Einreise aus einem
anderen Land sollte in Ihrem Pass der letzte ausländische Wohnort
eingetragen sein.
Zur Einreise nach Brasilien reicht der deutsche Personalausweis
übrigens nicht aus.
Gebühren:
Die aktuellen Gebühren richten sich nach dem Wechselkurs. Sie sind
in bar in Reais zu entrichten. Schecks können nicht
angenommen werden.
Die Gebühren für einen Europapass mit einer Gültigkeit von 10 Jahren
betragen ca. Euro 26,00.
Personen, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zahlen
eine Gebühr von ca. Euro 13,00, da der Pass dann nur 5 Jahre gültig
ist.
Die Gebühren eines vorläufigen Reisepasses (grüner Einband) belaufen
sich auf Euro 13,00, bei Ausstellung ausserhalb der Dienstzeit jedoch
kostet ein solcher Reisepass Euro 26,00.
Die Gebühr eines Kinderausweises beträgt Euro 6,00.
Die Verlängerung von Kinderausweisen und die Berichtigung der
Wohnortangabe in Europapässen ist gebührenfrei.
Ein Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland kostet Euro 8,00.
Hinweis für Doppelstaater:
Bei Doppelstaatern (Erwachsene und Kinder, die in Brasilien geboren
sind) ist zu beachten, dass nach internationaler Übung die Einreise
nach Deutschland und die Ausreise aus Deutschland nur mit einem
deutschen Reisedokument, die Einreise nach Brasilien und die
Ausreise aus Brasilien nur mit einem gültigen brasilianischen
Reisepass erfolgen kann.
Das gleiche gilt, wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines anderen
Landes besitzen und aus diesem Land ausreisen oder dorthin
zurückkehren.
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