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Pass-Angelegenheiten

   
     

Einen deutschen Reisepass ("Europapass" mit rotem Einband) erhalten Sie in aller Regel, wenn Sie bereits einen Kinderausweis oder alten Reisepass haben und Ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht verloren haben.

Bei erstmaliger Beantragung ist es notwendig, dass Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit durch Vorlage eines Staatsangehörigkeitsausweises, einer Einbürgerungsurkunde oder anderer Dokumente nachweisen.

Alter Pass:

Der normale Reisepass ist für Erwachsene ab 26 Jahren 10 Jahre gültig. Bei jüngeren Personen beträgt die Gültigkeit 5 Jahre. Kinder bis 16 Jahre erhalten einen Kinderausweis.

Der Europapass kann nach Ablauf der Gültigkeit nicht verlängert, sondern muss stets neu beantragt und ausgestellt
werden.

Beantragung und Ausstellung:

Zuständig für die Beantragung und Ausstellung ist die Botschaft, wenn Sie in den Bundesstaaten Amazonas, Roraima, Amapá, Acre, Rondônia, Mato Grosso, Pará, Tocantins, Goiás oder im Distrito Federal wohnen.

Pässe müssen grundsätzlich während der Besucherstunden (montags bis freitags 9 bis 11:30 Uhr) in der Botschaft persönlich beantragt und abgeholt werden. In Ausnahmefällen, bei weit entferntem Wohnsitz, kann der Pass auch zugesandt werden. Reisepässe können grundsätzlich auch bei einem der Honorarkonsuln im Amtsbezirk der Botschaft beantragt werden.

Wenn bei schwerer Krankheit oder Gebrechlichkeit oder ähnlichen Ausnahmefällen trotzdem eine Passausstellung notwendig ist, rufen Sie bei der Botschaft an! Hier wird Ihnen erklärt, wie Sie in Ihrem speziellen Fall trotzdem einen Pass erhalten können.

Passantrag auf dem Postweg:
Sie können Ihren Pass nicht auf dem Postweg beantragen!

Ausser Ihrem alten Pass und den erforderlichen Unterlagen ist es unbedingt erforderlich, dass Sie eine Unterschriftsprobe auf einem speziellen, computerlesbarem Vordruck zu leisten, den wir Ihnen leider an dieser Stelle nicht zur Verfügung stellen können. Die Unterschrift muss von der Bundesdruckerei für die Passherstellung reproduziert werden können, da Sie im Unterschriftsfeld Ihres neuen Passes erscheint. Dies ist nur bei Verwendung des Originalvordrucks für die Unterschriftsprobe möglich.

Unterlagen:

Alle nachfolgend genannten Unterlagen zeigen Sie bitte im Original vor.
Bitte bringen Sie auch Kopien aller Originale und aller brasilianischer Urkunden mit!

  • Antragsteller/in muss persönlich erscheinen und den ausgefüllten Europapassantrag sowie die eidesstattliche Erklärung zur Staatsangehörigkeit unterschreiben. Bei Minderjährigen (bis 18 Jahre) müssen beide Elternteile bzw. der sorgeberechtigte Elternteil persönlich erscheinen.
  • alter Pass bzw. Kinderausweis, bei erstmaliger Beantragung sind die Pässe der Eltern mitzubringen. Wird der erste Pass aufgrund eines Staatsangehörigkeitsausweises oder einer Einbürgerungsurkunde beantragt, so sind diese vorzulegen.
  • Geburtsurkunde
  • ggf. Heiratsurkunde
  • brasilianische Carteira de Identidade (RG/RNE) (nur Original)
  • Abmeldebestätigung, falls im alten Pass ein innerdeutscher Wohnsitz
    eingetragen ist.
  • 1 Foto 4 x 5 cm (aktuell, heller Hintergrund, ohne Datum)
  •  bis zum 26. Lebensjahr: Gebühr von ca. EURO 13,00; ab dem 26. Lebensjahr : Gebühr von ca. EURO 26,00 zum jeweils gültigen Umrechnungskurs, in bar (Reais); Schecks werden nicht angenommen.
  • Ihre Unterschriftsprobe leisten Sie direkt bei Ihrer Vorsprache.

Ausstellungsdauer des neuen Passes:
Die Pässe werden für alle Passbehörden zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt und per Kurier an die Auslandsvertretungen geschickt. Zwischen Antragstellung und Aushändigung liegen ca. 6-8 Wochen. Besonders vor Ferienzeiten ist aufgrund der längeren Bearbeitungszeit eine frühzeitige Antragstellung zu empfehlen.

Sie werden von der Botschaft schriftlich benachrichtigt, sobald Ihr neuer Pass eingetroffen ist.

Bis zur Aushändigung Ihres neuen Passes behalten Sie in der Regel Ihren bisherigen Reisepass (oder Kinderausweis). Erst bei der Abholung des neuen Passes wird der Personalienteil des bisherigen Passes entwertet, den Sie dann zurückerhalten (auch wegen eventuell weiterhin gültiger Visa) und aufheben sollten.

Kinderausweis:
Kinderausweise werden mit einer Gültigkeit bis zum 10. Lebensjahr des Kindes ausgestellt und können dann bis zum 16. Lebensjahr des Kindes verlängert werden. Bei Kindern über 10 Jahren muss der Kinderausweis mit einem Passbild (4 x 5 cm, heller Hintergrund, ohne Datumsausdruck) versehen sein.

Einige Staaten erkennen den deutschen Kinderausweis nicht an oder verlangen bei der Einreise generell ein Passbild im Kinderausweis. Die aktuellen Erfordernisse enthält die Länderübersicht über die Anerkennung des deutschen Kinderausweises als Einreisedokument.

Kinder ab 16 Jahren erhalten einen normalen Reisepass. 

Beachten Sie bitte, dass bei einer Passbeantragung für Minderjährige (bis 18 Jahre) der oder die Sorgeberechtigte (in der Regel beide Elternteile)
persönlich anwesend sein müssen.

Folgende Unterlagen müssen Sie mitbringen:
Alle nachfolgend genannten Unterlagen zeigen Sie bitte im Original vor.

Bitte bringen Sie auch Kopien aller Originale und aller brasilianischer Urkunden mit.

  • deutsche Geburtsurkunde des Kindes*
  • Heiratsurkunde der Eltern oder, falls die Eltern nicht miteinander verheiratet sind, Geburtsurkunden beider Elternteile
  • aktuelle Reisepässe von Mutter und Vater (Original und beglaubigte Kopien der Doppelseite des deutschen Passes mit dem Foto; eines brasilianischen Passes auch die Doppelseite mit der Passnummer)
  • bei erstmaliger Beantragung auch die zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes gültigen Pässe beider Elternteile
  • brasilianische Carteira de Identidade (RG/RNE) der Eltern (nur Original)
  • ab dem 10. Lebensjahr oder bei Reisen in Länder, in denen Kinderausweise grundsätzlich Fotos haben müssen: 2 Fotos 4 x 5 cm (aktuell, heller Hintergrund, ohne Datum)
  • Gebühr: ca. EURO 5,11 zum jeweils gültigen Umrechnungskurs, in bar (Reais); Schecks werden nicht angenommen.

*Falls Sie keine deutsche Geburtsurkunde für Ihr Kind haben, sollten Sie zunächst die Geburt Ihres Kindes bei dem zuständigen Standesamt I in Berlin registrieren lassen. Für Kinder, die nach dem 01.09.1986 in Brasilien geboren wurden, ist es bei Wahl eines Familiennamens nach brasilianischem Recht (Doppelname) in der Regel vor Erstausstellung eines Kinderausweises auch erforderlich, dass Sie für den deutschen Rechtsbereich den Familiennamen Ihres Kindes festlegen und hierzu eine Namenserklärung abgeben. In diesen Fällen benötigen Sie mindestens 3 beglaubigte Kopien aller Unterlagen.

Ohne eine deutsche Geburtsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde ist bei erstmaliger Beantragung eines Kinderausweises eine Prüfung der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes notwendig.

Wohnort ändern:
Wenn Sie aus Deutschland nach Brasilien verzogen sind, müssen Sie bei der Beantragung des Reisepasses eine Abmeldebescheinigung der letzten deutschen Wohnortgemeinde und vorlegen und Ihre Anmeldung bei den brasilianischen Behörden nachweisen. Bei Einreise aus einem anderen Land sollte in Ihrem Pass der letzte ausländische Wohnort eingetragen sein.

Zur Einreise nach Brasilien reicht der deutsche Personalausweis übrigens nicht aus.

Gebühren:
Die aktuellen Gebühren richten sich nach dem Wechselkurs. Sie sind in bar in Reais zu entrichten. Schecks können nicht angenommen werden.

Die Gebühren für einen Europapass mit einer Gültigkeit von 10 Jahren betragen ca. Euro 26,00.

Personen, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zahlen eine Gebühr von ca. Euro 13,00, da der Pass dann nur 5 Jahre gültig ist.

Die Gebühren eines vorläufigen Reisepasses (grüner Einband) belaufen sich auf Euro 13,00, bei Ausstellung ausserhalb der Dienstzeit jedoch kostet ein solcher Reisepass Euro 26,00.

Die Gebühr eines Kinderausweises beträgt Euro 6,00.

Die Verlängerung von Kinderausweisen und die Berichtigung der Wohnortangabe in Europapässen ist gebührenfrei.

Ein Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland kostet Euro 8,00.

Hinweis für Doppelstaater:
Bei Doppelstaatern (Erwachsene und Kinder, die in Brasilien geboren sind) ist zu beachten, dass nach internationaler Übung die Einreise nach Deutschland und die Ausreise aus Deutschland nur mit einem deutschen Reisedokument, die Einreise nach Brasilien und die Ausreise aus Brasilien nur mit einem gültigen brasilianischen Reisepass erfolgen kann.

Das gleiche gilt, wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes besitzen und aus diesem Land ausreisen oder dorthin zurückkehren.

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