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Legalisierung von Urkunden

   
     
Urkunden werden in Brasilien erst dann rechtsgültig, wenn sie von der konsularischen Vertretung legalisiert worden sind, in deren Konsularbezirk das Dokument ausgestellt worden ist. (Zuständigkeit)

Die Konsularabteilung der Botschaft kann Unterschriften von ausländischen Staatsbürgern nicht beglaubigen, es sei denn, diese seien im Besitz eines gültigen Ausländerausweises (carteira RNE - Registro Nacional de Estrangeiros). Die Unterschriften dieses Personenkreises müssen von einem ortsansässigen Notar vorbeglaubigt werden, dessen Unterschriftsprobe bei der Konsularabteilung/dem zuständigen Konsulat hinterlegt worden ist. Andernfalls müssen die Urkunden dem zuständigen Landgerichtspräsidenten vorgelegt und dort beglaubigt werden.
Die konsularischen Vertretungen können nur die Unterschriften von solchen nicht-brasilianischen Behörden und Notaren beglaubigen, die im jeweiligen Konsularbezirk tätig sind.
Alle nicht in portugiesischer Sprache verfassten Unterlagen müssen in Brasilien von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden. Diese Erfordernis erstreckt sich auf Hochschulzeugnisse und -diplome, Schulzeugnisse, von Nichtbrasilianern ausgestellte Vollmachten, Geschäftspapiere und -verträge, Schenkungsurkunden u.a.m.

Gebühren:

  • € 23,00 pro Urkunde. Bei mehr als drei Papieren ein und derselben natürlichen oder juristischen Person, die zusammengeheftet und von einem Notar (dessen Unterschrift in der Konsularabteilung der Botschaft hinterlegt sein muss) oder vom zuständigen Landgerichtspräsidenten vorbeglaubigt worden sind, belaufen sich die Gebühren auf eine Pauschale von € 69,00
  • FÜR SCHULISCHE ZWECKE belaufen sich die Gebühren für eine bis drei auf den gleichen Namen ausgestellte Urkunden auf € 5,75. Bei mehr als drei Urkunden ein und derselben Person, die zusammengeheftet und von zuständigen deutschen Behörden (dessen Unterschrift in der Konsularabteilung der Botschaft hinterlegt sein muss) vorbeglaubigt worden sind, belaufen sich die Gebühren auf insgesamt € 17,25.

Die Gebühren sind entweder bar oder per Bareinzahlung auf das Girokonto der Brasilianischen Botschaft in Berlin zu entrichten.

Bankverbindung: Commerzbank Berlin
Konto Nr. 2677979
BLZ 10040000

Bei Unterlagen, die aus mehreren Seiten bestehen, empfiehlt es sich aus Ersparnisgründen, die Vorbeglaubigung von einem deutschen Notar vornehmen zu lassen, dessen Unterschriftsprobe in der Konsularabteilung hinterlegt worden ist.

Die Dokumente, die legalisiert und/oder deren Echtheit beglaubigt werden soll, können der Konsularabteilung auf postalischem Wege zugesandt werden. Für die Rücksendung ist ein ausreichend frankierter Umschlag mit der vollständigen Anschrift beizufügen.

Die Konsularabteilung kann die Unterschriften nachstehender Institutionen und Personen beglaubigen
, falls entsprechende Unterschriftsproben in der Botschaft hinterlegt worden sind, es handelt sich dabei um:

  • Nicht-brasilianische Behörden, die innerhalb des jeweiligen Konsularbezirks ansässig sind
  • Notare, die innerhalb des Konsularbezirks amtieren, oder eine andere nach geltendem deutschen Recht zuständige Stelle, deren Eignung nicht öffentliche attestiert werden muss
  • Vertretungen internationaler Organisationen, denen Brasilien angehört und die innerhalb des Konsularbezirks eine Niederlassung unterhalten
  • Schulleiter und Verwaltungsangestellte von Schulen mit Sitz im konsularischen Zuständigkeitsbereich
  • brasilianische Staatsbürger sowie
  • Nichtbrasilianer, die im Besitz eines gültigen Ausweises für Ausländer (RNE) sind.

Formalitäten

Die Konsularabteilung der Brasilianischen Botschaft in Berlin kann nur solche Urkunden legalisieren, die zuvor von deutschen Stellen beglaubigt worden sind. Hierfür sollte man sich an die Beglaubigungsabteilungen einer der nachstehenden Institutionen wenden. Erst nach Beglaubigung der Urkunden durch eine dieser deutschen Stellen kann die Legalisierung der Unterlagen durch die Konsularabteilung erfolgen.

Für Legalisationen: 3 Werktage nach Einreichen der vollständigen Unterlagen. Unvollständige Anträge/Vorgänge (z.B. ohne Bezahlung) werden zurückgesandt.

In den einzelnen Bundesländern zuständig für die Beglaubigung von Schulzeugnissen, Geburts- und Heiratsurkunden, Meldebescheinigungen, Ehefähigkeitszeugnissen:


Berlin: Standesamt I
Brandenburg: Ministerium des Inneren
Bremen: Der Senator für Inneres, Kultur und Sport
Hamburg: Einwohner-Zentralamt
Mecklenburg-Vorpommern: Ministerium des Inneren
Sachsen-Anhalt: Landesverwaltungsamt
Sachsen: für den Wohnort zuständiges Regierungspräsidium
Niedersachsen: Ministerium für Inneres und Sport
Schleswig-Holstein: Ministerium des Inneren

Für die Beglaubigung von Scheidungsurteilen:

Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsident (bei letzterem ist festzustellen, ob dessen Unterschrift bei der konsularischen Vertretung hinterlegt ist).

Für die Beglaubigung von Vollmachten und Reisegenehmigungen:

Notar. Falls dessen Unterschrift nicht bei der Konsularabteilung der Botschaft hinterlegt ist, beim zuständigen Landgerichtspräsidenten.

Für die Beglaubigung von Rechnungen, Quittungen, Preislisten (Unternehmens- oder Geschäftsunterlagen)

Bremen: Handelskammer
Hamburg: Handelskammer
In den übrigen Bundesländern, die zum Konsularbezirk der Konsularabteilung der Botschaft gehören: Industrie- und Handelskammern.

Für die Beglaubigung von Tiergesundheitszeugnissen:

für den Konsularbezirk zuständiges Veterinäramt, dessen Unterschrift bei der Konsularabteilung der Brasilianischen Botschaft in Berlin hinterlegt ist

Für die Beglaubigung von Führungszeugnissen:

Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof. Sollte die Vorbeglaubigung des Generalbundesanwalts nicht vorliegen, erstellt die Konsularabteilung der Botschaft eine Bescheinigung folgenden Wortlautes: " Vorliegende Urkunde wird hiermit im Namen des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof beglaubigt und besitzt damit in der Bundesrepublik Deutschland Gültigkeit. Die Unterschrift der konsularischen Vertretung ist laut Dekret 84.451/80, Artikel 2 von der Erfordernis der Legalisierung befreit."

Quelle: Copyright © Brasilianische Botschaft - Berlin

 

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