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Regierung beschleunigt die Erteilung von Kurzzeitvisa

   
     

Im Juli 2002 hat die brasilianische Regierung mit dem Beschluss Nr. 53 des Nationalrats (Resolução Normativa n° 53 do Conselho Nacional) ein Verfahren geschaffen, das die Voraussetzungen für die Erteilung von Arbeitsvisa erleichtert, die auf 90 Tage begrenzt und nicht verlängerbar sind. Das neue Verfahren verspricht sowohl schnell als auch einfach zu sein. Im ersten Monat seit Bestandskraft der Norm hat die Einwanderungsbehörde des Arbeitsministeriums die Anträge im Durchschnitt innerhalb von drei Werktagen bearbeitet. Nach der Genehmigung durch die Einwanderungsbehörde werden die Unterlagen dem zuständigen brasilianischen Konsulat zugesendet, was noch einmal etwa drei Werktage in Anspruch nimmt. Insgesamt dauert die Erteilung einen solchen Visums also nur rund eine Woche.

Diese Anstrengungen wurden angesichts der hohen Zahl von Ausländern unternommen, die nach Brasilien als Touristen oder als Geschäftsreisende einreisten, in Wirklichkeit aber Wartungsarbeiten oder Montagen durchführten, was nach geltender Rechtslage strikt verboten ist. Die Kontrollen bei der Einreise an Häfen und Flughäfen werden zukünftig - wie bereits schon jetzt auf dem internationalen Flughafen Tom Jobim in Rio de Janeiro praktiziert - verschärft werden, um zu überprüfen, ob der Einreisende im Besitz des richtigen Visum ist.

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Auszug aus: "Brasil - Alemanha" ANO 10 N°8" - Copyright © AHK-São Paulo - Câmara de Comércio e Indústria Brasil-Alemanha 2002

 

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