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Im Juli 2002 hat die brasilianische Regierung mit dem Beschluss Nr.
53 des Nationalrats (Resolução Normativa n° 53 do Conselho Nacional)
ein Verfahren geschaffen, das die Voraussetzungen für die Erteilung
von Arbeitsvisa erleichtert, die auf 90 Tage begrenzt und nicht
verlängerbar sind. Das neue Verfahren verspricht sowohl schnell als
auch einfach zu sein. Im ersten Monat seit Bestandskraft der Norm
hat die Einwanderungsbehörde des Arbeitsministeriums die Anträge im
Durchschnitt innerhalb von drei Werktagen bearbeitet. Nach der
Genehmigung durch die Einwanderungsbehörde werden die Unterlagen dem
zuständigen brasilianischen Konsulat zugesendet, was noch einmal
etwa drei Werktage in Anspruch nimmt. Insgesamt dauert die Erteilung
einen solchen Visums also nur rund eine Woche.
Diese Anstrengungen wurden angesichts der hohen Zahl von Ausländern
unternommen, die nach Brasilien als Touristen oder als
Geschäftsreisende einreisten, in Wirklichkeit aber Wartungsarbeiten
oder Montagen durchführten, was nach geltender Rechtslage strikt
verboten ist. Die Kontrollen bei der Einreise an Häfen und Flughäfen
werden zukünftig - wie bereits schon jetzt auf dem internationalen
Flughafen Tom Jobim in Rio de Janeiro praktiziert - verschärft
werden, um zu überprüfen, ob der Einreisende im Besitz des richtigen
Visum ist.
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Auszug aus: "Brasil - Alemanha" ANO
10 N°8" -
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