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Deutsche,
die als Touristen nach Brasilien einreisen, benötigen einen
gültigen Reisepass, der noch mindestens 6 Monate gültig
ist. Das Touristenvisum erhalten sie bei der Einreise.
Sonstige Visen für Ausländer werden in folgenden Fällen erteilt:
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zu einer Kulturreise oder für einen Studienauftrag
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auf Geschäftsreise
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als Künstler oder Sportler
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als Student
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als Wissenschaftler, Lehrer, Techniker oder Fachmann einer
anderen Kategorie gemäss einem Vertrag oder im Dienste der
brasilianischen Regierung
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als Korrespondent einer Zeitung, Zeitschrift, Radio,
Fernsehen oder ausländischen Nachrichtenagentur
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als Diener als religiösen Bekenntnisses oder Mitglied eines
Instituts des geweihten Lebens oder einer Kongregation oder einem
religiösen Orden
Für die Erteilung eines
zeitlich befristeten Visums - Künstler,
Sportler und Wissenschaftler - ist ausserdem eine Arbeitsgenehmigung
erforderlich. Studenten, Durchreisende oder Touristen dürfen keine
bezahlte Tätigkeit in Brasilien aufnehmen.
Für den Inhaber eines Visum als Korrespondent einer Zeitung,
Zeitschrift, eines Radio- oder Fernsehsenders oder einer
ausländischen Nachrichtenagentur ist die Ausübung einer aus
brasilianischen Quellen bezahlten Tätigkeiten verboten.
Die Dauer für zeitweilige Visen beträgt:
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Touristen 90 Tage mit einmaliger Verlängerungsmöglichkeit
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bei kulturellen Reisen oder Studienaufträgen bis zwei Jahre
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Geschäftsreisen bis 5 Jahre bei Aufenthalt von bis zu 90
Tagen pro Jahr. Für eine Verlängerung ist die Bundespolizei
zuständig
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Studenten bis zu einem Jahr, jährlich erneuerbar bis zum
Abschluss des Studiums, soweit die Einschreibung garantiert ist und
die Studien gut genutzt werden
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Korrespondenten von Zeitungen, Zeitschriften, Radio,
Fernsehen oder ausländischen Nachrichtenagenturen bis vier Jahre
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Diener eines religiösen Bekenntnisses oder Mitglied des
Instituts für geweihtes Leben und einer Kongregation oder einem
religiösen Orden bis zu einem Jahr
Bei einer Überschreitung dieser Frist wird eine Strafe für
jeden Tag des unerlaubten Aufenthalts berechnet. Zur Arbeitsaufnahme
sind ein zeitweiliges oder ein dauerhaftes Visum erforderlich, wobei
beim Verfahren zur Erteilung dieser Visen auch eine Genehmigung des
Arbeitsministeriums eingeholt werden muss.
Ausländische Fachkräfte können ein auf zwei Jahre befristetes
Visum erhalten in Verbindung mit einer Arbeitserlaubnis.
Voraussetzung dafür ist unter anderem der Nachweis eines
Arbeitsverhältnisses mit einem Unternehmen in Brasilien. Eine
Arbeitserlaubnis wird nur dann erteilt, wenn zwischen der
vorgesehenen Tätigkeit des Ausländers, seiner Berufsausbildung und
dem Gesellschaftszweck des einstellenden Unternehmens ein inner
Zusammenhang besteht.
Ab Datum der ersten Einreise mit dem Visum ist der Visumsinhaber in
Brasilien steuerpflichtig. Er ist dann Arbeitnehmer nach
brasilianischem Recht. Das Visum kann um weiter zwei Jahre
verlängert und schliesslich in ein Dauervisum umgewandelt werden. Zu
beachten ist die Bindung des Visums an das konkrete
Arbeitsverhältnis.
Ausländische Geschäftsführer oder Direktoren einer
brasilianischen Gesellschaft können ein Dauervisum zur Ausübung
dieser Funktion erhalten, wenn sie in den Gesellschaftsstuten
benannt werden und die Gesellschaft weitere Voraussetzungen erfüllt: Sie muss eine Investition im Wert von 200.000 US$ nachweisen, die in
Geld übertragener Technologie oder anderen Gütern geleistet werden
kann. Diese Investition ist durch im Gesetz vorgeschriebene
Dokumente nachzuweisen.
Ein Dauervisum kann auch zur Familienzusammenführung
beantragt und erteilt werden, wenn der Antragsteller mit einem
brasilianischen Ehepartner verheiratet ist oder wenn er Vater oder
Mutter eines in Brasilien geborenen Kindes ist, wobei sich der
Ehepartner bzw. das Kind in Brasilien aufhalten muss.
Allgemein für Visa gilt folgendes:
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Ein Visum gilt nur für eine Person, seine Erteilung kann sich
- bei Dauervisen - aber auch auf gesetzliches Abhängige - Ehefrau,
Kinder - erstrecken. Besitz oder Eigentum von Gütern in Brasilien
verleiht einem Ausländer als natürliche Person nicht das Recht,
irgendein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung auf dem nationalen
Territorium zu erhalten.
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Zur Einreise nach Brasilien benötigen alleinreisende,
minderjährige Kinder eine ins Portugiesische übersetzte und vom
Notar beglaubigte Einverständniserklärung beider Elternteile. Bei
der Einreise mit nur einem Elternteil ist die schriftliche
Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Elternteils ebenfalls
erforderlich.
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Bei der Einreise sollten ebenfalls gesundheitliche
Vorschriften und Empfehlungen über Impfungen beachtet werden.
Derzeit gibt es für manche Gebiete die Auflage eine
Geldfieberimpfung.
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In jedem Fall muss mit einer mehrmonatigen Frist zwischen
Antragsstellung und Erteilung des Visums gerechnet werden.
Einreise-Liste:
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Drei "pedido de visto - Antragsformulare", die bei der
brasilianischen Vertretung erhältlich sind
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Drei Passbilder - im Gegensatz zu den deutschen Passbildern
benötigen Sie eine Frontalaufnahme auf weissem Grund - in einem
Sonderformat
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Ein Reisepass, der mindestens so lange gültig ist, wie der
geplante Aufenthalt
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Ein amtliches Führungszeugnis
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Ein vom brasilianischen Arbeitsministerium genehmigter
Arbeitsvertrag - dies sollte der Arbeitgeber veranlassen
Auszug aus dem Buch: "Willkommen in Brasilien: Informationen für das
Einleben in São Paulo" - Band 4 -
Copyright © AHK-São Paulo - Câmara de Comércio e Indústria Brasil-Alemanha
2001/2002
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