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Eheschliessung von Deutschen in Brasilien

   
     

Wenn Sie sich als Ausländer entscheiden, in Brasilien zu heiraten, müssen Sie sich mindestens 30-35 Tage am Eheschliessungsort aufhalten, weil die Aufgebotsfrist 30-35 Tage beträgt. Sie kann gekürzt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der dem Standesamt mitgeteilt und vom Richter genehmigt werden muss.

Sie sollten zunächst bei dem zuständigen Standesbeamten anfragen, welche Unterlagen benötigt werden.

Generell müssen jedoch stets folgende Unterlagen vorgelegt werden:
• Reisepass
• Geburtsurkunde - bei Wohnsitz in Brasilien Bescheinigung der zuständigen deutschen Auslandsvertretung über den Familienstand des Heiratswilligen (Anforderung Ehefähigkeitszeugnis), sonst
• Ehefähigkeitszeugnis aus Deutschland

Der Reisepass wird im Original vorgelegt, alle anderen Dokumente müssen in Deutschland durch den zuständigen Regierungspräsidenten vorbeglaubigt und danach der zuständigen Konsularvertretung Brasiliens zur Legalisation eingereicht werden.

Dokumente, die in Brasilien amtlich anerkannt werden sollen, müssen mit der entsprechenden Übersetzung in die portugiesische Sprache vorgelegt werden. Diese Übersetzung kann in Brasilien durch einen vereidigten Übersetzer erfolgen oder im Ursprungsland durch einen beim Landgericht eingetragenen Übersetzer, dessen Unterschrift vom Landgerichtspräsidenten überbeglaubigt sein muss. Auch diese amtliche Übersetzung bedarf der konsularischen Legalisation durch die brasilianische Auslandsvertretung in Deutschland.
Zwei Zeugen mit gültigem Ausweis müssen zugegen sein. Ein Dolmetscher ist nur dann erforderlich, wenn die Heiratswilligen die Sprache nicht beherrschen, da sie über die Rechte und Pflichten, die sie übernehmen, informiert sein müssen.

Durch eine Heirat bekommt ein nach Brasilien als Tourist eingereister Ausländer nicht automatisch eine Aufenthaltsgenehmigung.

In der Regel muss eine Aufenthaltsgenehmigung für einen längerfristigen Aufenthalt in Brasilien bei der Konsularabteilung der brasilianischen Botschaft oder dem für den Wohnort zuständigen brasilianischen Konsulat beantragt werden.

Wird nach der Heirat die Umwandlung des Touristenvisums in eine Aufenthaltsgenehmigung vor Ort beantragt, muss mit einer längeren Bearbeitungszeit, während der keine Arbeitsaufnahme gestattet ist, gerechnet werden.
Nach der Eheschliessung sollte die Heiratsurkunde von der deutschen Auslandsvertretung, in dessen Amtsbezirk die Ehe geschlossen worden ist, legalisiert werden.

Wenn eine spätere Übersiedlung nach Deutschland geplant ist, könnte es sinnvoll sein, in Deutschland ein Familienbuch anzulegen. Nähere Einzelheiten erfragen Sie bitte bei der Botschaft bzw. beim Generalkonsulat.

Grundsätzlich führen die Ehegatten nach der Heirat solange ihren Geburtsnamen weiter, bis sie in Deutschland beim Standesbeamten oder im Ausland beim zuständigen Konsulat eine Namenserklärung abgegeben haben. Diese muss insbesondere vor der Neuausstellung eines Passes auf einen gemeinsamen Ehenamen abgegeben werden.

 

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