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Wenn Sie sich
als Ausländer entscheiden, in Brasilien zu heiraten, müssen Sie
sich mindestens 30-35 Tage am Eheschliessungsort aufhalten, weil
die Aufgebotsfrist 30-35 Tage beträgt. Sie kann gekürzt werden,
wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der dem Standesamt mitgeteilt
und vom Richter genehmigt werden muss.
Sie sollten zunächst bei dem zuständigen Standesbeamten anfragen,
welche Unterlagen benötigt werden.
Generell müssen jedoch stets folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Reisepass
Geburtsurkunde - bei Wohnsitz
in Brasilien Bescheinigung der zuständigen deutschen
Auslandsvertretung über den Familienstand des Heiratswilligen
(Anforderung Ehefähigkeitszeugnis), sonst
Ehefähigkeitszeugnis aus Deutschland
Der Reisepass wird im Original vorgelegt, alle anderen Dokumente
müssen in Deutschland durch den zuständigen Regierungspräsidenten
vorbeglaubigt und danach der zuständigen Konsularvertretung
Brasiliens zur Legalisation eingereicht werden.
Dokumente, die in Brasilien amtlich anerkannt werden sollen, müssen
mit der entsprechenden Übersetzung in die portugiesische Sprache
vorgelegt werden. Diese Übersetzung kann in Brasilien durch einen
vereidigten Übersetzer erfolgen oder im Ursprungsland durch einen
beim Landgericht eingetragenen Übersetzer, dessen Unterschrift vom
Landgerichtspräsidenten überbeglaubigt sein muss. Auch diese amtliche
Übersetzung bedarf der konsularischen Legalisation durch die brasilianische
Auslandsvertretung in Deutschland.
Zwei Zeugen mit gültigem Ausweis müssen zugegen sein. Ein Dolmetscher
ist nur dann erforderlich, wenn die Heiratswilligen die Sprache
nicht beherrschen, da sie über die Rechte und Pflichten, die sie
übernehmen, informiert sein müssen.
Durch eine Heirat bekommt ein nach Brasilien als Tourist eingereister
Ausländer nicht automatisch eine Aufenthaltsgenehmigung.
In der Regel muss eine Aufenthaltsgenehmigung für einen längerfristigen
Aufenthalt in Brasilien bei der Konsularabteilung der
brasilianischen Botschaft oder dem für den Wohnort zuständigen
brasilianischen Konsulat beantragt werden.
Wird nach der Heirat die Umwandlung des Touristenvisums in eine
Aufenthaltsgenehmigung vor Ort beantragt, muss mit einer längeren
Bearbeitungszeit, während der keine Arbeitsaufnahme gestattet ist,
gerechnet werden.
Nach der Eheschliessung sollte die Heiratsurkunde von der
deutschen Auslandsvertretung, in dessen Amtsbezirk die Ehe
geschlossen worden ist, legalisiert werden.
Wenn eine spätere Übersiedlung nach Deutschland geplant ist, könnte
es sinnvoll sein, in Deutschland ein Familienbuch anzulegen. Nähere
Einzelheiten erfragen Sie bitte bei der Botschaft bzw. beim Generalkonsulat.
Grundsätzlich führen die Ehegatten nach der Heirat solange ihren
Geburtsnamen weiter, bis sie in Deutschland beim Standesbeamten
oder im Ausland beim zuständigen Konsulat eine Namenserklärung abgegeben
haben. Diese muss insbesondere vor der Neuausstellung eines Passes
auf einen gemeinsamen Ehenamen abgegeben werden.
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