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So geht´s: Ihr
Visum für Brasilien
Wussten Sie, dass es in
Brasilien einen Arbeitsausweis gibt?
Die sogenannte "Carteira
de Trabalho e Previdência Social" ist ein Heft, in dem
Arbeitsverhältnisse, Urlaub, Krankheitsausfallzeiten und der
Verdienst aufgeführt werden. Der Arbeitgeber trägt diese Daten
kontinuierlich ein. Bei den deutschen Datenschutzbestimmungen kaum
vorstellbar. Arbeitsverträge sind seltenst und werden eher in ganz
besonderen Arbeitsverhältnissen, wie z.B. Sportlern, Schauspielen,
etc. abgeschlossen.
Allgemeines:
Grundsätzlich gilt zu bedenken, dass eine Arbeitsannahme
heute in allen Staaten nur mit Bewilligung der Arbeitsmarktbehörden
möglich ist. Eine solche Bewilligung - Visum - wird in der
Regel nur noch erteilt, wenn ein Anstellungsvertrag vorliegt. Oft
muss der Arbeitgeber nachweisen, dass keine einheimische
Arbeitskraft verfügbar ist.
Vor allem in den Industriezentren im Süden und Südosten
des Landes findet man zahlreiche gut ausgebildete Fachkräfte
vom Mechaniker bis hin zum Ingenieur und Manager. Traditionell bietet
der Ballungsraum São Paulo das breiteste Angebot an Fach-
und Führungskräften im Industrie- und Dienstleitungsbereich.
Die Paulistanos sind berühmt, ja fast berüchtigt für
ihre hohe Einsatzbereitschaft und Arbeitsmoral und werden aus diesem
Grunde gelegentlich als "Workaholics" bezeichnet.
Verglichen mit Deutschland ist die Fluktuation in brasilianischen
Unternehmen sehr hoch. Nur multinationale Konzerne bilden hier eine
Ausnahme, da sie höhere Löhne zahlen. Brasilianische Arbeitskräfte
sind äusserst mobil und wechseln leicht ihren Einsatzort.
So sind seit Jahren Migrationstendenzen aus dem Norden und Nordosten
in Richtung Süden/Südosten zu beobachten. In grossen
Städten werden oft Anfahrtszeiten zum Arbeitsplatz von ein
bis zwei Stunden in Kauf genommen.
Da die Schulzeit ein Jahr kürzer ist als in Deutschland und
auch das Studium in der Regel rasch abgeschlossen wird, sind die
meisten brasilianischen Hochschulabsolventen noch sehr jung. Viele
dieser 22- bis 25jährigen Jungakademiker mussten ihr Studium
selbst finanzieren und verfügen daher über mehrjährige
Berufserfahrung. Anders als in Deutschland findet man aus diesem
Grunde nicht selten Führungskräfte, die noch keine 40
Jahre alt sind.
Oft steht eine deutsche Firma vor der Wahl, entweder einen Mitarbeiter
des Stammhauses für einige Jahre nach Brasilien zu entsenden
oder eine lokale Kraft einzustellen, die erstens billiger und zweitens
kompetenter als deutsches Personal ist. Deutsche Fach- und Führungskräfte
benötigen in aller Regel erst eine längere Einarbeitszeit,
um sich an das neue kulturelle Umfeld und die Umgangsformen in Brasilien
zu gewöhnen. Entscheidend ist letztlich, was für die deutsche
Firma wichtiger ist: lokales Know-how oder eine enge Bindung an
das Mutterhaus. Bei der Auswahl ihrer Mitarbeiter haben Arbeitgeber
auch das sogenannte "Prinzip der Proportionalität"
zu berücksichtigen. Zum Schutz des Arbeitsmarktes müssen
in allen Firmen mit mehr als drei Mitarbeitern wenigstens zwei Drittel
der Arbeitnehmer Brasilianer sein.
Arbeiten:
Für eine berufliche Tätigkeit in Brasilien benötigen
Ausländer sowohl eine Aufenthalts- als auch eine Arbeitsgenehmigung.
Die Aufenthaltsgenehmigung wird entweder als
Dauervisum "Visto
Permanente" oder als befristetes Visum "Visto Temporário"
erteilt und muss bei den zuständigen Stellen in Brasilien
beantragt werden. Die für die Arbeitsaufnahme in Brasilien
benötigte Arbeitserlaubnis muss vom künftigen Arbeitgeber
beim brasilianischer Arbeitsministerium beantragt werden. Dieser
Antrag ist zusammen mit dem Arbeitsvertrag und einer Reihe weiterer
Unterlagen vorzulegen. Das zuständige Konsulat im Ausland kann
das Visum erst ausstellen, wenn die Genehmigung des Ministeriums
vorliegt.
Der Antrag auf Arbeitserlaubnis für Personen, die einen Arbeitsvertrag
mit einer brasilianischen Firma oder einem öffentlichen Verwaltungsorgan
des Staates, Bundes oder einer Kommune haben, wird vom zukünftigen
Arbeitgeber bei der Behörde "CGIg - Coordenação
de Imigração do Ministério de Trabalho"
für Einwanderungsfragen gestellt.
Grundsätzlich müssen vom Arbeitnehmer Lebenslauf, Zeugnisse,
Dokumente über Ausbildung und Berufserfahrung so wie Daten
zur Person - beglaubigte Fotokopie des Reisepasses - beigebracht
werden. Diese Dokumente, die von brasilianischen Behörden anerkannt
werden sollen, müssen mit konsularischer Beglaubigung und Übersetzung
in die portugiesische Sprache vorgelegt werden.
Zur Ausstellung eines Visums sind folgende Dokumente vorzulegen:
der noch mindestens 6 Monate gültige Reisepass
zwei in englischer oder portugiesischer Sprache ausgefüllte
Antragsformulare, die bei der Konsularvertretung ausgegeben werden
zwei gleiche 3x4cm grosse Fotos
Antragssteller über 18 Jahre ein polizeiliches Führungszeugnis,
nicht älter als 3 Monate
Visagebühr von ca. € 128,00 Überweisung auf das Konto der
Brasilianischen Botschaft, Konsularabteilung - Aufgrund eines Sonderabkommens
sind deutsche Bundesbürger von der Zahlung dieser Gebühr
befreit.
Zeitvisa erteilen die konsularischen Vertretungen für einen
Zeitraum von bis zu zwei Jahren, eine Verlängerung kann vom
Arbeitgeber unter Angabe entsprechender Gründe beim Justizministerium
beantragt werden. Je nach Sachlage kann ein solches Zeitvisum in
ein Dauervisum umgewandelt werden. Mitreisende Ehegatten und Kinder
sind in der Regel nicht berechtigt, eine von brasilianischer Seite
bezahlte Berufstätigkeit aufzunehmen.
Wer über ein entsprechendes Visum verfügt, kann sowohl
private als auch beruflich benötigtes Umzugsgut steuerfrei
nach Brasilien einführen. Bei einem Aufenthalt von mehr als
90 Tagen muss der Inhaber eines Zeit- bzw. Dauervisums innerhalb
von 30 Tagen nach seiner Einreise bei der nächstgelegenen Bundespolizeistelle
vorstellig werden. Erst dann kann er sich bei der zuständigen
Steuerbehörde "CPF - Cadastro de Pessoas Fisicas"
registrieren lassen. Diese CPF-Nummer ist nicht nur für steuerliche
Belange, sie ist auch erforderlich um ein Bankkonto zu eröffnen.
Deutsche Staatsbürger, die sich geschäftlich in Brasilien
aufhalten, sind inzwischen von der Visumspflicht befreit, wenn der
Aufenthalt 90 Tage nicht überschreitet. Entsandte Fachkräfte
benötigen, unabhängig von der Dauer ihres Aufenthaltes,
ein Zeitvisum das beim Arbeitsministerium beantragt werden muss.
In Ausnahmefällen kann dieses Zeitvisum von der zuständigen
konsularischen Vertretung für einen nicht verlängerbaren
Zeitraum von 30 Tagen ohne vorherige Genehmigung des Ministeriums
erteilt werden. Dafür muss die brasilianische Firma allerdings
die Dringlichkeit des Falles schriftlich nachweisen.
Auswandern:
Brasilien ist generell schon lange kein klassisches Einwanderungsland
mehr. Ganz im Gegenteil, es verlassen immer mehr Brasilianer ihr
Land als Einwanderer hinzukommen. Eine Alternative zur Auswanderung
bietet das Dauervisum um seinen Wohnsitz nach Brasilien zu verlegen,
ohne die deutsche Staatsbürgerschaft aufzugeben. Für normale
Arbeitnehmer gelten die oben genannten Voraussetzungen und Schwierigkeiten.
Etwas einfacher gestaltet sich die Möglichkeit eines Dauervisums
bei Unternehmern, die in der Lage sind mindestens den Gegenwert
von US$ 200.000,-- im Lande zu investieren, bzw. bei Rentnern über
60 Jahren mit einem nachgewiesenen Einkommen von mehr als US$ 2.000,--
bei zwei Angehörigen.
Befassen Sie sich auf keinen Fall mit dem Gedanken des Auswanderns,
bevor Sie sich nicht über einen längeren Zeitraum hinweg
in Brasilien aufgehalten haben. Auswandern bedeutet sämtliche
Brücken hinter sich abzubrechen und eine andere Staatsbürgerschaft
anzunehmen. Spontane Entscheidungen ohne Sprach- und Landeskenntnisse
gehen in der Regel nicht gut aus! Wer hierzulande "gescheitert"
ist, wird auch nicht in der Lage sein, sich in einem fremden Umfeld
zu behaupten. Der Traum vom Dorado kann dann sehr schnell zu einem
Alptraum werden. Informieren Sie sich auf jeden Fall auch über
die Folgen einer Auswanderung in Bezug auf Ihre Altersvorsorge.
Buch-Tipp "Wilder
Westen Brasilien"
Kontaktadresse:
Bundesverwaltungsamt
- Informationsstelle für Auslandstätige und Auswanderer
50728 Köln
http://www.bva.bund.de/aufgaben/auswanderung/index.html
http://www.bundesverwaltungsamt.de
Ansprechpartner:
Thomas Haldenwang
Tel.: 0188 83 58 -0 (Zentrale)
Fax: 0188 83 58-48 29
Email: bva.eures@netcologne.de
Hier werden insbesondere länderkundliche Schriften erstellt, die
ihre inhaltlichen Schwerpunkte in für Auswanderer und Auslandtätige
besonders relevanten Bereichen haben. Die Länderinformationen
informieren unter anderem über einreise-, aufenthalts-, zoll-,
arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen,
Bildungseinrichtungen, Lebenshaltungskosten und Devisenbestimmungen
verschiedener ausgewählter Zielländer
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