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Arbeitsvisum für Ausländer

   

 

   

Ausländer benötigen für eine berufliche Tätigkeit in Brasilien sowohl eine Aufenthalts- als auch eine Arbeitsgenehmigung. Erstere wird entweder in Form eines Dauervisums (Visto Permanente) oder eines befristeten Visums (Visto Temporário) erteilt, die in Deutschland bei einem der brasilianischen Konsulate beantragt werden müssen.

Die Erteilung der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse wird seit einigen Jahren restriktiv gehandhabt. So erhalten ein Dauervisum nur solche Investoren, die mindestens US$ 200.000,00 in Brasilien investieren. Geschäftsführer von in Brasilien bereits bestehenden Firmen erhalten ein Visum für 5 Jahre, wenn das Investment der Muttergesellschaft mindestens US$ 200.000,00 betragen hat

Befristete Visa werden in der Regel für maximal zwei Jahre erteilt. Die Erteilung dieser Visa ist gekoppelt an das Bestehen eines Arbeitsvertrages mit einem brasilianischen Unternehmen. Dieser Arbeitsvertrag muss jedoch vom Arbeitsministerium genehmigt werden (Arbeitserlaubnis), wobei darzulegen ist, warum die entsprechende Position nicht mit einem Brasilianer besetzt werden kann. Dieser Nachweis ist für spezialisierte Techniker gerade in der Anlaufphase eines Unternehmens oder bei der Einführung neuer Produktionslinien unproblematisch. Die Anforderungen des Arbeitsministeriums in diesem Punkt werden allerdings zunehmend verschärft. Auch die - grundsätzlich mögliche - Verlängerung des Visums wird immer schwieriger.

Daneben sieht das brasilianische Ausländergesetz eine Fülle von Sonderregelungen, zum Beispiel für Wissenschaftler oder Techniker, vor, die aufgrund eines beim brasilianischen Patentamt (INPI) eingetragenen Vertrages in Brasilien tätig werden.

Geschäftsleute, die in Brasilien beruflich tätig werden, ohne dass sie hierfür in Brasilien ein Gehalt bekommen, brauchen hierfür kein spezielles Visum mehr. Es genügt, wenn sie auf dem Einreiseformular das Feld "business" ankreuzen. Dies berechtigt zu einem Aufenthalt von 90 Tagen pro Jahr, verlängerbar um noch einmal 90 Tage.

Allgemeine Informationen sind über die brasilianischen Konsulate in Deutschland zu erhalten. Daneben gibt es in Brasilien Beratungsbüros für Ausländer ("Despachantes"), die sich auf diese Fragen spezialisiert haben und die bei der Antragstellung behilflich sind. Angesichts des zum Teil erheblichen bürokratischen Aufwandes, sollte deren Einschaltung ernsthaft in Betracht gezogen werden.

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