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Ausländer benötigen für eine berufliche
Tätigkeit in Brasilien sowohl eine Aufenthalts- als auch eine
Arbeitsgenehmigung. Erstere wird entweder in Form eines Dauervisums
(Visto Permanente) oder eines befristeten Visums (Visto Temporário)
erteilt, die in Deutschland bei einem der brasilianischen Konsulate
beantragt werden müssen.
Die Erteilung der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse wird seit
einigen Jahren restriktiv gehandhabt. So erhalten ein Dauervisum nur
solche Investoren, die mindestens US$ 200.000,00 in Brasilien
investieren. Geschäftsführer von in Brasilien bereits bestehenden
Firmen erhalten ein Visum für 5 Jahre, wenn das Investment der
Muttergesellschaft mindestens US$ 200.000,00 betragen hat
Befristete Visa werden in der Regel für maximal zwei Jahre erteilt.
Die Erteilung dieser Visa ist gekoppelt an das Bestehen eines
Arbeitsvertrages mit einem brasilianischen Unternehmen. Dieser
Arbeitsvertrag muss jedoch vom Arbeitsministerium genehmigt werden
(Arbeitserlaubnis), wobei darzulegen ist, warum die entsprechende
Position nicht mit einem Brasilianer besetzt werden kann. Dieser
Nachweis ist für spezialisierte Techniker gerade in der Anlaufphase
eines Unternehmens oder bei der Einführung neuer Produktionslinien
unproblematisch. Die Anforderungen des Arbeitsministeriums in diesem
Punkt werden allerdings zunehmend verschärft. Auch die -
grundsätzlich mögliche - Verlängerung des Visums wird immer
schwieriger.
Daneben sieht das brasilianische Ausländergesetz eine Fülle von
Sonderregelungen, zum Beispiel für Wissenschaftler oder Techniker,
vor, die aufgrund eines beim brasilianischen Patentamt (INPI)
eingetragenen Vertrages in Brasilien tätig werden.
Geschäftsleute, die in Brasilien beruflich tätig werden, ohne dass
sie hierfür in Brasilien ein Gehalt bekommen, brauchen hierfür kein
spezielles Visum mehr. Es genügt, wenn sie auf dem Einreiseformular
das Feld "business" ankreuzen. Dies berechtigt zu einem Aufenthalt
von 90 Tagen pro Jahr, verlängerbar um noch einmal 90 Tage.
Allgemeine Informationen sind über die brasilianischen Konsulate in
Deutschland zu erhalten. Daneben gibt es in Brasilien Beratungsbüros
für Ausländer ("Despachantes"), die sich auf diese Fragen
spezialisiert haben und die bei der Antragstellung behilflich sind.
Angesichts des zum Teil erheblichen bürokratischen Aufwandes, sollte
deren Einschaltung ernsthaft in Betracht gezogen werden.
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Brasil-Alemanha 2003
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