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Schutz der Mahagoni-Bestände

   
     

Der natürliche Lebensraum des Mahagoni-Baums - "Swietenia macrophylla" - verläuft bogenförmig vom Araguaia-Fluss bis zur Grenze zu Bolivien und Peru und erstreckt sich nach neusten Berechnungen über 1.518.964 km² im brasilianischen Teil des Amazonas-Gebietes. Das Gesamtvolumen des dortigen Vorkommens wird auf ca. 34,654 Mio.m³ geschätzt.
Seit 1990 legt die brasilianische Regierung Quoten für den Export von Mahagoni fest. Während die genehmigten Ausfuhrmengen 1990 noch bei 150.000 m³ lagen, wurden die Quoten seither immer weiter gesenkt. Nachstehende Daten der brasilianischen Umweltbehörde IBAMA zeigen die Entwicklung der Exporte sowie des heimischen Verbrauchs von Mahagoni (in 1000 m³):

Jahr Exporte Binnenverbrauch Insgesamt
1992 113,1 200,9 314,0
1993 112,0 209,0 321,0
1994 127,4 222,6 350,0
1995 93,1 166,9 260,0
1996 71,2 128,8 200,0
1997 63,4 106,6 170,0
1998 74,6 115,4 190,0
1999 69,2 110,8 180,0
2000 42,7 62,3 105,0

Das Waldgesetz sowie Gesetz 1.282/95 erlauben den Mahagoni-Einschlag lediglich in Gebieten, für die ein "Plan zur nachhaltigen Waldnutzung" (Plano de Manejo Florestal Sustentado, PMFS) erstellt worden ist. Die Abholzung natürlicher Mahagoni-Vorkommen ist nicht gestattet. 1996/1997 lagen 162 PMFS für die Rodung von Mahagoni vor. Seither wurden keine neuen Abholzungslizenzen erteilt. Mehrere Einschlagsgenehmigungen sind sogar ausgesetzt oder zurückgezogen worden, so dass heute nur noch 34 PMFS wirksam sind.

Gemäss der Verfassung und internationaler Verpflichtungen hat die Regierung Massnahmen zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung von Mahagoni getroffen. Das Brasilianische Programm zum Schutz der Wälder (Programa Nacional de Florestas) hat sich folgende Aufgaben gesetzt:
a) Förderung und Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung der Wälder
b) Schutz der Artenvielfalt im Ökosystem Wald
c) Abstimmung aller politischen Massnahmen zugunsten einer nachhaltigen Waldentwicklung
d) Ausbau der entsprechenden Institutionen.

Mit der am 22. Oktober 2001 im Regierungsanzeiger Diário Oficial erschienenen Normenkonkretisierenden Regelung (Instrução Normativa) Nr. 17 vom 19. Oktober 2001 hat das IBAMA "den Transport, die Verarbeitung sowie die Vermarktung von Mahagoni (Swietenia macrophylla) auf unbestimmte Zeit" ausgesetzt. Ferner werden durch diese Regelung nicht nur die Erteilung neuer Nutzungskonzessionen sowie Abholzungsgenehmigungen untersagt, sondern rückwirkend auch bereits vom IBAMA bewilligte Einschlagslizenzen sowie Transportgenehmigungen für Waldprodukte zurückgezogen. Dabei handelt es sich ausdrücklich um eine Übergangsregelung, "bis die vom IBAMA genehmigten Nutzungspläne zur Abholzung und Vermarktung von Mahagoni nochmals abschliessend geprüft worden sind".

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