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Der natürliche Lebensraum des Mahagoni-Baums
- "Swietenia
macrophylla" - verläuft bogenförmig vom
Araguaia-Fluss
bis zur Grenze zu Bolivien und Peru und erstreckt sich nach neusten
Berechnungen über 1.518.964 km² im brasilianischen Teil
des Amazonas-Gebietes. Das Gesamtvolumen des dortigen Vorkommens
wird auf ca. 34,654 Mio.m³ geschätzt.
Seit 1990 legt die brasilianische Regierung Quoten für den
Export von Mahagoni fest. Während die genehmigten Ausfuhrmengen
1990 noch bei 150.000 m³ lagen, wurden die Quoten seither immer
weiter gesenkt. Nachstehende Daten der brasilianischen Umweltbehörde
IBAMA zeigen die Entwicklung der Exporte sowie des heimischen Verbrauchs
von Mahagoni (in 1000 m³):
|
Jahr |
Exporte |
Binnenverbrauch |
Insgesamt |
|
1992 |
113,1 |
200,9 |
314,0 |
|
1993 |
112,0 |
209,0 |
321,0 |
|
1994 |
127,4 |
222,6 |
350,0 |
|
1995 |
93,1 |
166,9 |
260,0 |
|
1996 |
71,2 |
128,8 |
200,0 |
|
1997 |
63,4 |
106,6 |
170,0 |
|
1998 |
74,6 |
115,4 |
190,0 |
|
1999 |
69,2 |
110,8 |
180,0 |
|
2000 |
42,7 |
62,3 |
105,0 |
Das Waldgesetz sowie Gesetz 1.282/95 erlauben den Mahagoni-Einschlag
lediglich in Gebieten, für die ein "Plan zur nachhaltigen
Waldnutzung" (Plano de Manejo Florestal Sustentado, PMFS) erstellt
worden ist. Die Abholzung natürlicher Mahagoni-Vorkommen ist
nicht gestattet. 1996/1997 lagen 162 PMFS für die Rodung von
Mahagoni vor. Seither wurden keine neuen Abholzungslizenzen erteilt.
Mehrere Einschlagsgenehmigungen sind sogar ausgesetzt oder zurückgezogen
worden, so dass heute nur noch 34 PMFS wirksam sind.
Gemäss der Verfassung und internationaler Verpflichtungen
hat die Regierung Massnahmen zum Schutz und zur nachhaltigen
Nutzung von Mahagoni getroffen. Das Brasilianische Programm zum
Schutz der Wälder (Programa Nacional de Florestas) hat sich
folgende Aufgaben gesetzt:
a) Förderung und Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung der Wälder
b) Schutz der Artenvielfalt im Ökosystem Wald
c) Abstimmung aller politischen Massnahmen
zugunsten einer nachhaltigen Waldentwicklung
d) Ausbau der entsprechenden
Institutionen.
Mit der am 22. Oktober 2001 im Regierungsanzeiger Diário
Oficial erschienenen Normenkonkretisierenden Regelung (Instrução
Normativa) Nr. 17 vom 19. Oktober 2001 hat das IBAMA "den Transport,
die Verarbeitung sowie die Vermarktung von Mahagoni (Swietenia macrophylla)
auf unbestimmte Zeit" ausgesetzt. Ferner werden durch diese
Regelung nicht nur die Erteilung neuer Nutzungskonzessionen sowie
Abholzungsgenehmigungen untersagt, sondern rückwirkend auch
bereits vom IBAMA bewilligte Einschlagslizenzen sowie Transportgenehmigungen
für Waldprodukte zurückgezogen. Dabei handelt es sich
ausdrücklich um eine Übergangsregelung, "bis die
vom IBAMA genehmigten Nutzungspläne zur Abholzung und Vermarktung
von Mahagoni nochmals abschliessend geprüft worden sind".
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