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Zollager DAP

   
     

Um den hohen Lagerkosten der staatlichen Hafen- und Flughafenterminals zu entgehen,  sind die meisten Speditionen bzw. Importeure dazu übergegangen, Sendungen gleich nach dem Eintreffen in ein sogenanntes DAP weiterzuleiten. DAPs sind private Lagerhäuser unter Zollaufsicht, in denen Waren bis zur Nationalisierung zollfrei gelagert werden können. Die Verzollung wird von dort stationierten Zollbeamten vorgenommen. Die Abfertigung in den DAPs ist im allgemeinen rascher als in staatlichen Lagerhäusern, so dass selten eine zweite 15 - Tage - Lagerperiode zu zahlen ist. Darüber hinaus sind die Lagergeldtarife der DAPs günstiger.

Warensendungen in Konsignation können in sogenannten Entrepostos Aduaneiros (EA/Private Öffentliche Zollager) bis zu drei Jahren zollfrei gelagert werden. Zur Einlagerung im EA genügen eine Pro - Forma - Handelsrechnung, vom Exporteur auf den Konsignatar ausgemacht, sowie ein Original des internationalen Transportsdokumentes, das folgenden Eintrag aufweisen muss:

"Mercadoria destinada a Admissão no Regime de Entreposto Aduaneiro na Importação."

Der Exporteur bleibt rechtlich Eigentümer der Sendung, bis diese ab Zollager EA verkauft wird. Im Moment des Verkaufs stellt der Exporteur eine endgültige Handelsrechnung auf den Käufer laut Kaufvertrag aus. Diesem obliegt es dann, für die Importlizenz und die Verzollung zu sorgen, die analog zur einer normalen Nationalisierung verläuft.

Die geltenden Bestimmungen verlangen, die Pro - Forma - Handelsrechnung sehr detailliert aufzumachen.

Sie muss folgende Angaben enthalten:

  • den genauen Warenwert; Einzel- und Gesamtpreis

  • Anzahl, Netto- und Bruttogewicht der Ware

  • Modell, Seriennummer

  • Namen, Adresse des Herstellers und Exporteurs

  • eine Aussage darüber, ob letzterer Preislisten veröffentlicht

  • einen Vermerk über die Existenz von Repräsentanten des Herstellers bzw. Exporteurs in Brasilien

  • die Bestätigung, dass die ausgehandelten Preise denen auf dem Weltmarkt üblichen entsprechen

  • dass es sich um einen Import ohne G.I. (Importação sem Cobertura Cambial) handelt

  • den Vermerk..."Mercadoria destinada", wie er im internationalen Transportdokument erscheint.

Die Proforma- und die endgültige Handelsrechnung müssen zwingend in portugiesischer  oder englischer Sprache aufgemacht sein. Der Transport nach Brasilien muss in diesem Fall zwingend auf Basis "Freight Prepaid" erfolgen. Bei Seeverschiffungen von Containern ist die Modalität ,,House/house" (FCL/FCL) zu empfehlen, um eine reibungslose Weiterleitung vom Hafen an das Zollager EA zu gewährleisten.

Zahlungsbedingungen
Wegen des auch in 1998 andauernden Handelsbilanzdefizits ist es für Warensendungen im Wert über 10 TUS$ nach wie vor nicht erlaubt, Zahlungsziele unter einem Jahr einzuräumen. Die einzige Alternative ist die sofortige Bezahlung des Gesamtwertes, wenn der Exporteur nicht solange auf sein Geld warten will.

Copyright © K.K.Naumann 1999/2000

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