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Um den hohen Lagerkosten der staatlichen
Hafen- und Flughafenterminals zu entgehen, sind die meisten
Speditionen bzw. Importeure dazu übergegangen, Sendungen gleich
nach dem Eintreffen in ein sogenanntes DAP weiterzuleiten. DAPs
sind private Lagerhäuser unter Zollaufsicht, in denen Waren bis
zur Nationalisierung zollfrei gelagert werden können. Die Verzollung
wird von dort stationierten Zollbeamten vorgenommen. Die Abfertigung
in den DAPs ist im allgemeinen rascher als in staatlichen Lagerhäusern,
so dass selten eine zweite 15 - Tage - Lagerperiode zu zahlen ist.
Darüber hinaus sind die Lagergeldtarife der DAPs günstiger.
Warensendungen in Konsignation können in sogenannten Entrepostos
Aduaneiros (EA/Private Öffentliche Zollager) bis zu drei Jahren
zollfrei gelagert werden. Zur Einlagerung im EA genügen eine Pro
- Forma - Handelsrechnung, vom Exporteur auf den Konsignatar ausgemacht,
sowie ein Original des internationalen Transportsdokumentes, das
folgenden Eintrag aufweisen muss:
"Mercadoria destinada a Admissão no Regime de Entreposto Aduaneiro
na Importação."
Der Exporteur bleibt rechtlich Eigentümer der Sendung, bis diese
ab Zollager EA verkauft wird. Im Moment des Verkaufs stellt der
Exporteur eine endgültige Handelsrechnung auf den Käufer laut Kaufvertrag
aus. Diesem obliegt es dann, für die Importlizenz und die Verzollung
zu sorgen, die analog zur einer normalen Nationalisierung verläuft.
Die geltenden Bestimmungen verlangen, die Pro - Forma - Handelsrechnung
sehr detailliert aufzumachen.
Sie muss folgende Angaben enthalten:
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den genauen Warenwert; Einzel- und Gesamtpreis
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Anzahl, Netto- und Bruttogewicht der Ware
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Modell, Seriennummer
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Namen, Adresse des Herstellers und Exporteurs
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eine Aussage darüber, ob letzterer Preislisten veröffentlicht
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einen Vermerk über die Existenz von Repräsentanten des Herstellers
bzw. Exporteurs in Brasilien
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die Bestätigung, dass die ausgehandelten Preise denen auf
dem Weltmarkt üblichen entsprechen
-
dass es sich um einen Import ohne G.I. (Importação sem Cobertura
Cambial) handelt
-
den Vermerk..."Mercadoria destinada", wie er im
internationalen Transportdokument erscheint.
Die Proforma- und die endgültige Handelsrechnung müssen zwingend
in portugiesischer oder englischer Sprache aufgemacht sein.
Der Transport nach Brasilien muss in diesem Fall zwingend auf Basis
"Freight Prepaid" erfolgen. Bei Seeverschiffungen von
Containern ist die Modalität ,,House/house" (FCL/FCL) zu empfehlen,
um eine reibungslose Weiterleitung vom Hafen an das Zollager EA
zu gewährleisten.
Zahlungsbedingungen Wegen des auch in 1998 andauernden Handelsbilanzdefizits ist
es für Warensendungen im Wert über 10 TUS$ nach wie vor nicht erlaubt,
Zahlungsziele unter einem Jahr einzuräumen. Die einzige Alternative
ist die sofortige Bezahlung des Gesamtwertes, wenn der Exporteur
nicht solange auf sein Geld warten will.
Copyright ©
K.K.Naumann
1999/2000
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