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Zahlungsverkehr im Aussenhandel

   
     

Warenimporte nach Brasilien dürfen grundsätzlich nur von hierzu berechtigten Firmen vorgenommen werden. Die Erlaubnis, ausländische Waren einzuführen, erteilt die SECEX, die Aussenhandelsabteilung der staatlichen Banco do Brasil. Natürliche Personen gelangen normalerweise nicht in den Besitz dieser Erlaubnis.

Nur derart registrierte Unternehmen dürfen Devisen zur Begleichung von Handelsrechnungen im Ausland über die brasilianische Zentralbank ankaufen. Das Führen von Fremdwährungskonten ist verboten. Die Zahlungen erfolgen über einen Kursmakler (oft die Hausbank des Importeurs, sofern sie von der Zentralbank für diese Operationen zugelassen ist) direkt an die Bank des ausländischen Lieferanten.

Diese finanziellen Transaktionen werden von der Zentralbank und den Steuerbehörden streng kontrolliert. Verstösse gegen die geltenden Normen führen zur Eröffnung von Strafverfahren wegen Devisenschmuggels und können neben Geldstrafen mit dem Entzug des Eintrages im SECEX-Register geahndet werden.

Copyright © K.K.Naumann 1999/2000

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