
STARTSEITE
REISEPROGRAMME
REISEPORTAL
FLÜGE
NACH BRASILIEN
HOTELS &
POUSADAS
BRASIL
DELUXE
MIETWAGEN
MIETWAGENTOUREN
INCENTIVE &
EVENTS
SEHENSWERTES
KARNEVAL
REISETIPPS &
INFOS
REISEVERSICHERUNGEN
____________________________
GESCHICHTE
BEVÖLKERUNG
BILDUNG, KULTUR & KUNST
KULINARISCHES
WIRTSCHAFT
INDUSTRIE
& HANDEL
BUSINESS-SERVICE
____________________________
BILDBÄNDE
GUIAS & KARTEN
BÜCHER
UNSER
SERVICE
KONTAKT
DATENSCHUTZ
ANBIETERKENNZEICHEN
|
 |
 |
 |
Handelsvertretung
|
|
|
| |
|
|
Die Errichtung einer Handelsvertretung "Representação Comercial" ist für ein
ausländisches Unternehmen in der Regel die einfachste und kostengünstigste
Möglichkeit, auf dem brasilianischen Markt Fuss zu fassen. Sie kann unter
anderem für die Erschliessung des Marktes oder für die Einführung bestimmter
neuer Produkte empfehlenswert sein. Sie hat den Nachteil, dass der
ausländische Exporteur keinen eigenen Rechtsstatus erwirbt und die
Geschäftsbeziehungen so unter Umständen beispielsweise durch
Geschäftsaufgabe des Geschäftspartners ein plötzliches Ende finden können.
Die Einholung von Bonitätsauskünften über den künftigen Vertreter noch vor
Abschluss des Vertrages ist von grösster Wichtigkeit. Die
Handelskammer "AHK" ist hierbei gern behilflich.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, einen oder mehrere Vertreter in
Brasilien unter Vertrag zu nehmen, wobei im letzteren Fall genauestens auf
die Gebietsverteilung geachtet werden sollte, weil eine nachträgliche
Gebietsverkleinerung bzw. Aufteilung nur gegen Zahlung nicht unerheblicher
Entschädigungen möglich ist.
Auch besteht die Möglichkeit, einen Generalvertreter zu kontraktieren und
diesem zuzubilligen, weitere Vertreter in Unterverträge zu nehmen.
Schliesslich besteht natürlich auch die Möglichkeit, eine eigene
Tochtergesellschaft zum Zwecke des Vertriebs der eigenen Produkte zu
gründen. Die Tätigkeit des Handelsvertreters ist zum Teil im neuen
brasilianischen Zivilgesetzbuch, im wesentlichen aber in einem Sondergesetz
geregelt, das zahlreiche Regelungen zugunsten des Vertreters beinhaltet.
Vertragsklauseln, die gegen diese Regeln verstossen, sind unwirksam. Es ist
daher unerlässlich, schon im Vorfeld des Vertragsschlusses genaue
Informationen hierüber einzuholen.
Eine Übersetzung des brasilianischen Handelsvertretergesetzes ist bei der
Kammer São Paulo erhältlich. Die Höhe der Vergütung für den Vertreter kann
zwischen den Parteien frei ausgehandelt werden. Üblicherweise wird eine
Kommission auf Basis der getätigten Geschäftsabschlüsse festgelegt.
Der Abschluss von zeitlich befristeten Verträgen ist nur einmalig möglich.
Danach wandelt sich der Vertrag automatisch in einen unbefristeten um. Bei
Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Vertreter Anspruch auf eine
Abfindung, die zwingend 1/12 der Summe beträgt, die der Vertreter während
der gesamten (ohne zeitliche Begrenzung!) Laufzeit seiner Tätigkeit an
Vergütungen erhalten hat.
Dieses Recht des Vertreters kann vertraglich nicht abgedungen werden. Die
Verpflichtung zur Zahlung einer Abfindung entfällt nur dann, wenn der
Vertrag auf Grund groben Verschuldens des Vertreters gekündigt werden
durfte. Dies ist jedoch nur unter engen Voraussetzungen möglich.
Trotz dieser Beschränkungen sind Handelsvertretungen in Brasilien häufig zu
finden, denn sie bieten Firmen die Gelegenheit, ihre Produkte in ganz
Brasilien ohne feste Kosten zu vermarkten. Die Ausgaben beschränken sich auf
die Vergütung für den Vertreter für vermittelte Geschäfte und im Falle der
Beendigung der Geschäftsbeziehung auf die Abfindung, für die entsprechende
Rücklagen gebildet werden können.
Auszug aus dem Buch: "So geht´s: Einstieg in Brasilien" - Copyright
© AHK-São Paulo -
Câmara de Comércio e Indústria Brasil-Alemanha |
|
|
|
|