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Besonderheiten
Leider kommt es gelegentlich
vor, dass Sendungen nicht vom brasilianischen Importeur abgenommen
werden. Die Gründe reichen von Akkreditiv - Diskrepanzen über GI
- Verfall bis zur Insolvenz des Empfängers, um nur einige zu nennen.
Es empfiehlt sich daher, zumindest die ersten Exporte nach Brasilien
bei neuen Geschäftspartnern nur gegen bestätigte Dokumenten - Akreditiv
durchzuführen.
Re - Exporte nicht abgenommener Sendungen von Brasilien sind recht
komplexe und zeitraubende Vorgänge. Die Einschaltung von lokalen
Speditionsfachkräften ist in solchen Fällen unbedingt anzuraten.
Ohne die Kooperation des Empfängers gemäss der GI besteht allerdings
nur eine relativ geringe Chance auf erfolgreiche Beendigung des
Re -Exports.
Sendungen, die 90 Kalendertage nach Eintreffen in Brasilien nicht
zur Verzollung angemeldet oder angenommen wurden, unterliegen der
Beschlagnahme und Anberaumung der offiziellen Versteigerung
durch die Zollbehörden.
Für Importe nach Brasilien ist grundsätzlich (falls weiterhin erforderlich,
siehe im Einzelfall Liste der befreiten Produkte) eine GI vom Importeur
zu beantragen, temporäre Importe, z.B. für Messen, Ausstellungen
und Shows, die Einfuhr von Mustersendungen und Spenden, sind hiervon
ausgenommen. Vor Verladung sollte allerdings genau untersucht werden,
ob die Sendung in eine dieser Kategorien fällt. Für bestimmte Importe
besteht in Ausnahmefällen die Möglichkeit, die GI nachträglich zu
beantragen.
Bestimmte Investitionsgüter, Werbeartikel, Prospekte und Kataloge
können von der IPI befreit werden, solange sie mit Reedern, die
unter brasilianischer Flagge fahren, verladen werden. Die Frachtraten
der nationalen Reedereien, auf die diese Transporte zu Anwendung
kommen, sind höher als die der nicht brasilianischen. Die Befreiung
von der I.P.I. führt aber unter dem Strich zu einer Verbilligung
dieser Art der Importe. Waiver sind bei der STA (Superintendencia
de Transportes Aquaviarios = Schiffahrtsamt) in Rio de Janeiro zu
beantragen.
Importverbote für gebrauchte Güter bestehen im Prinzip seitens des
brasilianischen Gesetzgebers nicht. Gebrauchte Maschinen, Anlagen,
Kraftfahrzeuge, Reifen, Werkzeuge etc. dürfen jedoch nur importiert
werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass kein gleichwertiges Produkt
nationaler Produktion vorhanden ist. Entsprechende Anträge werden
in den einschlägigen offiziellen Publikationen veröffentlich. Die
einheimischen Produzenten haben 30 Tage Zeit, sich zum Thema zu
äussern. Die Beweisführung gegenüber den Behörden ist aufwendig,
die Aussicht auf die Erteilung einer Importgenehmigung daher gering.
Umzüge ausländischer Staatsbürger mit temporärem oder permanentem
Aufenthaltsvisum für Brasilien werden von den Behörden i.A. problemlos
abgefertigt. Es ist darauf zu achten, dass die Einreisepapiere sowie
die Packliste der Umzugsgüter (Relação de Bens) vom zuständigen
brasilianischen (General-) Konsulat im Ursprungsland beglaubigt
wurden. Inhaber temporärer Visa müssen alle nach Brasilien eingeführten
Gegenstände nach Ablauf ihrer Mission bzw. ihres Visums wieder ausführen.
Copyright © K.K.Naumann
1999/2000
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