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Importe nach Brasilien

   
     

Besonderheiten
Leider kommt es gelegentlich vor, dass Sendungen nicht vom brasilianischen Importeur abgenommen werden. Die Gründe reichen von Akkreditiv - Diskrepanzen über GI - Verfall bis zur Insolvenz des Empfängers, um nur einige zu nennen. Es empfiehlt sich daher, zumindest die ersten Exporte nach Brasilien bei neuen Geschäftspartnern nur gegen bestätigte Dokumenten - Akreditiv durchzuführen.

Re - Exporte nicht abgenommener Sendungen von Brasilien sind recht komplexe und zeitraubende Vorgänge. Die Einschaltung von lokalen Speditionsfachkräften ist in solchen Fällen unbedingt anzuraten. Ohne die Kooperation des Empfängers gemäss der GI besteht allerdings nur eine relativ geringe Chance auf erfolgreiche Beendigung des Re -Exports.

Sendungen, die 90 Kalendertage nach Eintreffen in Brasilien nicht zur Verzollung angemeldet oder angenommen wurden, unterliegen der Beschlagnahme und Anberaumung der offiziellen  Versteigerung durch die Zollbehörden.

Für Importe nach Brasilien ist grundsätzlich (falls weiterhin erforderlich, siehe im Einzelfall Liste der befreiten Produkte) eine GI vom Importeur zu beantragen, temporäre Importe, z.B. für Messen, Ausstellungen und Shows, die Einfuhr von Mustersendungen und Spenden, sind hiervon ausgenommen. Vor Verladung sollte allerdings genau untersucht werden, ob die Sendung in eine dieser Kategorien fällt. Für bestimmte Importe besteht in Ausnahmefällen die Möglichkeit, die GI nachträglich zu beantragen.

Bestimmte Investitionsgüter, Werbeartikel, Prospekte und Kataloge können von der IPI befreit werden, solange sie mit Reedern, die unter brasilianischer Flagge fahren, verladen werden. Die Frachtraten der nationalen Reedereien, auf die diese Transporte zu Anwendung kommen, sind höher als die der nicht brasilianischen. Die Befreiung von der I.P.I. führt aber unter dem Strich zu einer Verbilligung dieser Art der Importe. Waiver sind bei der STA (Superintendencia de Transportes Aquaviarios = Schiffahrtsamt) in Rio de Janeiro zu beantragen.

Importverbote für gebrauchte Güter bestehen im Prinzip seitens des brasilianischen Gesetzgebers nicht. Gebrauchte Maschinen, Anlagen, Kraftfahrzeuge, Reifen, Werkzeuge etc. dürfen jedoch nur importiert werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass kein gleichwertiges Produkt nationaler Produktion vorhanden ist. Entsprechende Anträge werden in den einschlägigen offiziellen Publikationen veröffentlich. Die einheimischen Produzenten haben 30 Tage Zeit, sich zum Thema zu äussern. Die Beweisführung gegenüber den Behörden ist aufwendig, die Aussicht auf die Erteilung einer Importgenehmigung daher gering.

Umzüge ausländischer Staatsbürger mit temporärem oder permanentem Aufenthaltsvisum für Brasilien werden von den Behörden i.A. problemlos abgefertigt. Es ist darauf zu achten, dass die Einreisepapiere sowie die Packliste der Umzugsgüter (Relação de Bens) vom zuständigen brasilianischen (General-) Konsulat im Ursprungsland beglaubigt wurden. Inhaber temporärer Visa müssen alle nach Brasilien eingeführten Gegenstände nach Ablauf ihrer Mission bzw. ihres Visums wieder ausführen.

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