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Erwerb von Immobilien

   
     
Liegenschaften in städtischen Gebieten, wie Grundstücke, Fabrikgelände, Apartments und Häuser, können ohne Beschränkungen von Personen erworben werden, die nicht in Brasilien wohnhaft sind.

Beschränkungen bestehen jedoch für Liegenschaften in landwirtschaftlichen Gebieten, unabhängig davon, ob diese für Freizeitzwecke oder die Erzeugung von landwirtschaftlichen Produkten genutzt werden. Der Erwerb dieser Liegenschaften ist Ausländern ohne Wohnsitz in Brasilien generell untersagt. Ausländer mit Wohnsitz in Brasilien können derartiges Eigentum nur unter folgenden Voraussetzungen erwerben:
  • Gebiete mit einer Fläche bis zu drei Parzellen unterliegen keinerlei Beschränkungen
  • Gebiete mit einer Fläche von drei bis 50 Parzellen können nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde (je nach Art der beabsichtigten Nutzung) erworben werden
  • Der Erwerb von Flächen über 50 Parzellen bedarf der Genehmigung der Regierung.

Die Grösse einer Parzelle ist je nach Region und Nutzungsart unterschiedlich. Sie wird von der Landwirtschaftsbehörde INCRA (Instituto Nacional de Colonização e Reforma Agrária) festgelegt. Bei der Bestimmung der Grösse spielt es keine Rolle, ob die Flächen zusammenhängen oder nicht.
Brasilianische Firmen, an denen Ausländer eine Mehrheitsbeteiligung halten halten, die nicht in Brasilien wohnhaft oder ansässig sind, können nach Genehmigung der zuständigen Behörde Liegenschaften nur in solchen landwirtschaftlichen Gebieten erwerben, die für landwirtschaftliche oder industrielle Projekte bzw. Viehzucht bestimmt sind.

In Grenzgebieten und denen, die als Gebiete nationaler Sicherheit betrachtet werden, ist generell eine Genehmigung für den Erwerb von Liegenschaften erforderlich, und zwar unabhängig von ihrer Grösse. Generell ist darauf hinzuweisen, dass der Immobilienerwerb in Brasilien mit nicht zu unterschätzenden rechtlichen Risiken behaftet ist, die vor allem aus der Tatsache resultieren, dass die Aussagekraft des Grundbuchs (regístro de imóveis) nur eingeschränkt ist. Die Einschaltung eines lokalen Rechtsanwalts ist daher dringend zu empfehlen.

Auszug aus dem Buch: "So geht´s: Einstieg in Brasilien" - Copyright © AHK-São Paulo - Câmara de Comércio e Indústria Brasil-Alemanha

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