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Die häufigste Ursache von Problemen
beim Export nach Brasilien sind Fehler, die sich in die Dokumentation
eingeschlichen haben. Die brasilianischen Zollbeamten sind rigoros:
Stimmen die Angaben in den Transport- bzw. Verzollungsdokumenten
nicht mit der Sendung überein, wird der Verzollungsvorgang unterbrochen
oder sogar ausgesetzt. Dies bedeutet Verzögerungen, Geldbussen oder
gar Verlust der Sendung.
Zur Einfuhrverzollung in Brasilien müssen die Importlizenz (Guia
de Importação, kurz GI, seit kurzem für viele Importe automatisch
erteilt bzw. nicht mehr erforderlich), die bereits erwähnte DI,
also die Einfuhrerklärung, die Handelsrechnung und der Internationale
Frachtbrief-See B/L, AWB etc. vorliegen. Für bestimmte Warengruppen
sind ausserdem Ursprungszeugnisse, gesundheitsamtliche Bescheinungen,
Prüfzertifikate u.a. notwendig. Es ist stets empfehlenswert, eine
sorgfältig erstellte Packliste beizufügen.
Die Importlizenz wird von der registrierten Importfirma bei der
SECEX beantragt. Sie hat eine Gültigkeit von 60 Tagen nach Ausstellungsdatum
und enthält alle verzollungsrelevanten Sendungsdaten , wie z.B.
Namen des Herstellers und des Exporteurs, Ursprungsland, Namen und
Steuernummer des Importeurs, Warennummer des Zolltarifs (NBM oder
TEC), Gewicht, Warenbeschreibung, Bestimmungs(flug)hafen, Lieferbedingungen
nach Incoterms etc.
Es ist unbedingt darauf zu achten, dass weder vor dem Ausstellungs-
noch nach dem Verfalldatum der Importlizenz verladen wird.
Ausschlaggebend ist das Datum des internationalen Frachtpapiers,
z.B. das B/L-Datum. Die Nichtbeachtung führt in beiden Fällen zu
Geldstrafen, die 30% des CIF-Wertes erreichen können.
Die Einfuhrerklärung DI wird basierend auf den in der Importlizenz
enthaltenen Daten erstellt. Ihre Registrierung durch den Zoll sowie
die Zahlung der errechneten Abgaben beenden die Nationalisierung
der Sendung.
Anfang 1997 wurde begonnen, die Importlizenz durch das SISCOMEX
(Sistema Integrado de Comercio Exterior) abzulösen. Dieses System
wird bei Exporten aus Brasilien bereits seit Anfang 1993 angewandt.
Es handelt sich hierbei um eine EDV - gestützte Vorprüfung von Wirtschaftministerium,
Zollbehörden, Zentralbank und Banco do Brasil. Die Beantragung und
Genehmigung der Importlizenz wird seit Anfang des Jahres durch Eingabe
der geforderten Daten via EDV - Terminal vorgenommen. Dieses Terminal
kann beim Importeur selbst oder beim Despachante/Spediteur
installiert sein. Öffentliche Terminals befinden sich in ausgewählten
Filialen der Banco do Brasil und den Zollämtern.
Ziel der Einführung der SISCOMEX ist es, Missbräuche beim Aussenhandel
zu vermeiden. Sämtliche Daten werden von der Eingabe bis zum Anschluss
des Verzollungsvorgangs ständig zwischen den angeschlossenen Institutionen
abgeglichen, um vor allem Unterfakturierungen und illegalen Devisentransfers
auf die Spur zu kommen.
Die Warenbeschreibung im Seefrachtbrief (B/L) sollte detailliert,
aber dennoch so knapp wie möglich gehalten werden. Die Nennung der
Warennummer NBM ist nicht mehr Vorschrift, es empfiehlt sich jedoch,
sie der Sendungsbeschreibung hinzuzufügen. Die Markierung der Sendung
sollte gemäss GI eingesetzt werden.
Der Seefrachtbetrag muss in Ziffern und Worten erscheinen. Da er
zur Feststellung des CIF-Wertes durch den Zoll dient, sind Einträge
wie "Freight as per Agreement" nicht zugelassen.
Bei Verladungen in Spediteursammelcontainern ist unbedingt zu prüfen,
ob der eingesetzte deutsche Spediteur über einen registrierten Empfangsspediteur
(NVOCC-Agent) in Brasilien verfügt, damit der Haus- oder FIATA -
B/L in Brasilien anerkannt wird.
Frachtnebenkosten dürfen im B/L nicht genannt werden, lediglich
die reine Seefracht. Gelegentlich werden solche Nebenkosten in einem
erhöhtem Frachtbetrag "versteckt", dies erhöht jedoch
auch den CIF-Wert der Sendung und führt zu höheren Zoll-, Steuer-
und AFRMM- Zahlungen. Dieses Vorgehen wird von den meisten brasilianischen
Importeuren deshalb nicht gerne gesehen.
Die B/L- Originale sollten unbedingt mindestens fünf Werktage vor
Schiffsankunft im brasilianischen Hafen beim Importeur vorliegen,
um Verzögerungen, zusätzliche Lagerkosten und eventuelle Zollstrafen
zu vermeiden.
Was über Frachtnebenkosten und den Frachtbetrag gesagt wurde, gilt
gleichermassen für das AWB, Ausnahme: Vorlaufkosten können im Falle
von Ex - Works - Verladungen (und nur dann) "Collect"
gestellt werden. Es ist ferner darauf zu achten, dass unter der Adresse
des Empfängers dessen Steuernummer C.G.C. (Cadastro Geral de Contribuintes)
genannt wird.
Luftfrachtsendungen nach São Paulo als SAO sind zu vermeiden - diesen
Flughafencode gibt es nicht. Die Fluggesellschaft ist in diesem
Fall frei, in Viracopos (VCP) oder Guarulhos (GRU) auszuliefern.
Im Zweifelsfalle sollte GRU benutzt werden, weil Viracopos als reiner
Frachtflughafen zwar schneller, aber über 100 km von São Paulo entfernt
ist. COD - Verladungen (cash on Delivery, d.h. Nachnahmesendungen)
nach Brasilien sind nicht gestattet.
Allgemein gilt, dass Originaldokumente zur Verzollung vorzulegen
sind, also keine Foto- oder Faxkopien! Frachtbriefkopien werden
vom Zoll sofort einbehalten. Eventuell nötige Änderungen müssen
daher beantragt werden und führen in jedem Fall zu Verzögerungen
und Mehrkosten.
Copyright © K.K.Naumann
1999/2000
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