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Franchising
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Franchise-Systeme haben in Brasilien eine starke Verbreitung gefunden, denn
der Wunsch nach Selbständigkeit ist in Brasilien generell stark ausgeprägt.
Das Franchising wurde 1994 durch ein eigenständiges Gesetz geregelt, durch
das nach langen Jahren der Unsicherheit eine klare Unterscheidung zu
ähnlichen Vertragstypen getroffen wurde, wie zum Beispiel
Technologietransfer-Verträgen und Lizenzverträgen über Marken und Patente.
Nach dem Franchisegesetz ist der Franchisegeber verpflichtet, ein
Angebotsschreiben "Circular de Oferta" zu verfassen. Dieses muss Angaben
enthalten über
- seine finanzielle Situation
- seine "Unbescholtenheit"
- eine genaue Beschreibung des Franchise-Systems
- die Beziehungen zwischen Franchisenehmer und Franchisegeber,
Lieferanten und Kunden
- ein Profil des "idealen Franchisenehmers"
- eine Auflistung aller Franchisenehmer, Unterfranchisenehmer und
Unterfranchisegeber (einschliesslich derer, die in den letzten 12
Monaten aus dem System ausgeschieden sind)
- die Situation des Franchisenehmers nach Ablauf des Vertrages
- das Modell des Standard-Franchisevertrages (sowie eventuell des
Standard-Vorvertrages)
Das Angebotsschreiben muss dem Interessenten mindestens 10 Tage vor
Unterzeichnung des Vertrages bzw. vor Zahlung der Lizenzgebühr vorliegen.
Obwohl das Gesetz keine Rechtsfolgen für den Verstoss gegen die
Anforderungen an das Angebotsschreiben enthält, ist die Beachtung dieser
Anforderungen insbesondere für ausländische Franchisegeber wichtig, weil
ohne ein dem Gesetz entsprechendes Angebotsschreiben der Vertrag nicht beim
brasilianischen Patentamt "INPI" registriert wird und ohne eine solche
Registrierung wiederum keine Royalties überwiesen werden dürfen.
Zahlreiche ausländische Franchisegeber sind in der Vergangenheit dazu
übergegangen, eine Tochtergesellschaft in Brasilien zu gründen und das
Franchise über diese zu vergeben.
Auszug aus dem Buch: "So geht´s: Einstieg in Brasilien" - Copyright
© AHK-São Paulo -
Câmara de Comércio e Indústria Brasil-Alemanha |
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