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Die Rolle des Zollagenten bei der Wareneinfuhr
Der Warentransport und die zollmässige Importabwicklung sind
in Brasilien zwei getrennte Bereiche. Die meisten Speditionen
beschäftigen daher sogenannte Despachantes innerhalb des Unternehmens
oder arbeiten eng mit auf diesem Sektor spezialisierten Büros zusammen.
Der Despachant ist ein staatlich geprüfter und eingetragener Zollagent.
Eine formelle Vollmacht, erteilt vom Importeur, autorisiert den Despachant, seine Auftraggeber gegenüber allen Behörden zu vertreten.
Die Einfuhrerklärung (Declaração de Importação, oder kurz D.I.)
darf lediglich vom Inhaber der importierenden Firma, seinem Prokuristen
oder einem Despachant unterschrieben werden. In den meisten Fällen
übernimmt der Letztere diese Aufgabe.
Diese Konstellation erschwert die Kalkulation von Frei - Haus -
Transporten nach Brasilien. In vielen Fällen darf der Spediteur
mittels seines Despachanten die Verzollung nicht vornehmen, weil
diesem die entsprechende Prokura des Importeurs fehlt. Der Haus -
Despachante der importierenden Firma wird hingegen kaum seine Tarife
enthüllen, so dass eine exakte Transportofferte, "frei Haus"
nur schwer erstellt werden kann.
Bei der
Nationalisierung, d.h. der endgültigen Einfuhr von ausländischen
Waren, werden in Brasilien folgende Zölle und Steuern erhoben:
I.I. (Imposto
sobre Importação)
Einfuhrzoll
I.P.I. (Imposto sobre Produtos Industrializados)
Steuer auf industrialisierte Produkte
ICMS (Imposto sobre circulação de mercadorias e serviços)
Steuer auf Waren- und Dienstleistungsumlauf
Steuern und Zölle
werden akkumuliert berechnet. Das anschließende Beispiel soll
dies verdeutlichen:
Ein 20' Container einer beliebigen Ware, Versand per Seeschiff von
Bremen nach Santos, Endbestimmung São Paulo.
| Warenwert FOB
Bremen |
EUR 50.000,00 |
| Seefracht
Bremen/Santos |
EUR 1.200,00 |
| Versicherung (0,5 %,
berechnet auf den FOB-Wert + Seefracht) |
EUR 256,00 |
| CIF-Wert |
EUR 51.456,00 |
Berechnungsgrundlage
ist der CIF-Wert der Sendung. Die Transportversicherung
wird stets mit 0,5 % angesetzt, auch wenn der wahre Wert der stets
in Brasilien einzudeckenden Versicherung davon abweichen sollte.
Die gültigen Zoll- und Steuersätze für diese Sendung belaufen sich
auf:
| (Übertrag
CIF-Wert) |
EUR 51.456,00 |
| I.I., 20 %
berechnet auf den CIF-Wert |
EUR 10.291,20 |
| I.P.I., 8 % berechnet auf den
CIF-Wert + I.I |
EUR 4.939,78 |
| ICMS, 18 % auf den CIF-Wert +
I.I. + I.P.I. |
EUR 12.003,66 |
| Warenwert CIF Santos verzollt |
EUR 78.690,64 |
Die Höhe der ICMS wird von den Bundesstaaten festgesetzt und liegt
zwischen 12 und 25%, in São Paulo in der Regel bei 18%. Da unsere
Beispielsendung in Santos zum Verbleib im Bundesstaat São Paulo
verzollt wird, beträgt der Satz 18 %. Bis zur Freistellung
der Sendung fallen noch folgende Kosten an:
SDAS: Gebühr der Zolldeklaranten-Gewerkschaft,
Santos (zwischen EUR 70,00 und EUR 130,00, abhängig vom CIF-Wert)
Hafenumschlagsgebühren etwa EUR 100,00 pro 20' Container,
abhängig vom benutzten Terminal.
Lagergeld von ca. 0,65 %, berechnet auf den
CIF-Wert der Sendung, zahlbar pro Lagerperiode von 15 Kalendertagen.
Es spielt hier keine Rolle, ob die Sendung lediglich einige Stunden
oder die vollen 15 Tage gelagert war!
AFRMM:
Abgabe zur Modernisierung der brasilianischen Handelsmarine in Höhe
von 25 %, berechnet auf den Seefrachteintrag im B/L.
Das vereinbarte
Honorar des Despachante.
Die Zahlung aller o.g.
offiziellen Abgaben muß sofort in bar oder per Scheck erfolgen, die
I.I. wird direkt vom Konto des importierenden Unternehmens
abgebucht. Zur Zeit sind in Santos zwischen 2 und 4 Werktagen für
eine normale Verzollung zu veranschlagen.
Schließlich soll die
Sendung dem Endempfänger in São Paulo zugestellt werden, d.h. es
fallen LKW-Fracht, Ad Valorem (Pflichtversicherung,
die LKW-Unternehmer einzudecken haben, durchschnittlich 0,15 % auf
den CIF-Wert der beförderten Sendung), sowie Mautgebühren auf der
Autobahn von Santos nach São Paulo an.
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Brasil-Alemanha 2003
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