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Zoll und Gütereinfuhr

   
     

Die Einfuhr von persönlichen Bedarfgegenständen nach Brasilien ist zollfrei. Ausserdem dürfen pro Person je eine Foto- oder Videokamera, Radio, Recorder, Notebook eingeführt werden. Seit der Lockerung der Auslangseinfuhren auch für hochwertige Geräte im Rahmen der Wirtschaftsunion Mercosur gibt es allerdings diesbezüglich kaum noch Kontrollen bei Touristen. Ausserdem dürfen Erwachsene zwei Liter alkoholische Getränke; drei Liter Wein, 600 Zigaretten, 25 Zigarren, 280ml Parfum und 700ml Toilettenwasser einführen.

Bei der Rückkehr nach Deutschland dürfen neben dem persönlichen Gepäck 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 100 Zigarillos, zwei Liter Wein und ein Liter Spirituosen bis 22% Alkohol mitgebracht werden. Ausserdem 500g Kaffee, 100g Tee und Geschenke bis zum Wert von ca. € 179,00. Einkäufe aus "Duty-Free-Shops" brauchen nicht verzollt zu werden. Bewahren Sie jedoch alle Quittungen bis zum Verlassen des Landes auf.

Gütereinfuhr:
Falls irgendwelche Produkte oder Konsumgüter als Tourist mitgeführt werden, muss dafür beim Flughafenzoll ein Dokument ausgefüllt, und diese mit Vorlage des Reisepasses, nachgewiesen werden; bei Ausreise dieses Dokument bei dem Flughafenzoll wieder vorlegen.

Geschäftsreisende / Warenmuster:
Bei der Einfuhr von Mustern ohne Handelswert wird in Brasilien kein Einfuhrzoll erhoben. Ohne Handelswert werden die Muster betrachtet, deren Menge, Fragmente oder Teile absolut notwendig sind, um die Natur, Art und Qualität der entsprechenden Ware überhaupt erkennen zu können. Ohne Handelswert werden nur jene internationalen Postsendungen angesehen, deren Inhalt für keinen gewinnbringenden Zweck geeignet ist und deren fob-Wert 10 US$ nicht übersteigt. Für die Einbringung ohne Devisendeckung von Mustern ohne Handelswert bis zu einem Höchstwarenwert von 500 US$ braucht ferner kein Einfuhrschein ausgestellt zu werden. Dies gilt jedoch nicht für die Einbringung von Mustern von pharmazeutischen Produkten, die nur mit einem Einfuhrschein eingeführt werden dürfen. Industriegüter, die als Modelle dienen, können zunächst für ein Jahr zollfrei eingeführt werden; diese Frist kann um ein weiteres Jahr verlängert werden.

Eine temporäre zollfreie Einfuhr ist auch für Musterkollektionen, die für Handelsvertreter bestimmt sind, sowie für Muster mit Handelswert möglich. Die Liste der vorübergehend zollfrei einzuführenden Waren (Declaração de bagagem) muss vom für den Wohnsitz des Exporteurs bzw. Reisenden zuständigen brasilianischen Konsulat beglaubigt sein. Nach Ablauf der genehmigten Frist müssen die Waren innerhalb von 30 Tagen wieder ausgeführt werden. Die nichtzollpflichtigen Warenmustersendungen sollten mit "Amostra Gratis" gekennzeichnet sein.
Weitere Informationen erhalten Sie in der Konsular- bzw. Handelsabteilung der Brasilianischen Botschaft:

Konsularabteilung Tel: (030) 72628-600
Handelsabteilung: Tel: (030) 72628-111

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