|
Die
Einfuhr von persönlichen Bedarfgegenständen nach Brasilien ist zollfrei.
Ausserdem dürfen pro Person je eine Foto- oder Videokamera, Radio,
Recorder, Notebook eingeführt werden. Seit der Lockerung der Auslangseinfuhren
auch für hochwertige Geräte im Rahmen der Wirtschaftsunion Mercosur
gibt es allerdings diesbezüglich kaum noch Kontrollen bei Touristen.
Ausserdem dürfen Erwachsene zwei Liter alkoholische Getränke; drei
Liter Wein, 600 Zigaretten, 25 Zigarren, 280ml Parfum und 700ml
Toilettenwasser einführen.
Bei der Rückkehr nach Deutschland dürfen neben dem persönlichen
Gepäck 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 100 Zigarillos, zwei
Liter Wein und ein Liter Spirituosen bis 22% Alkohol mitgebracht
werden. Ausserdem 500g Kaffee, 100g Tee und Geschenke bis zum Wert
von ca. € 179,00. Einkäufe aus "Duty-Free-Shops" brauchen nicht
verzollt zu werden. Bewahren Sie jedoch alle Quittungen bis zum
Verlassen des Landes auf.
Gütereinfuhr:
Falls irgendwelche Produkte oder Konsumgüter als Tourist mitgeführt
werden, muss dafür beim Flughafenzoll ein Dokument ausgefüllt, und
diese mit Vorlage des Reisepasses, nachgewiesen werden; bei Ausreise
dieses Dokument bei dem Flughafenzoll wieder vorlegen.
Geschäftsreisende / Warenmuster:
Bei der Einfuhr von Mustern ohne Handelswert wird in Brasilien kein
Einfuhrzoll erhoben. Ohne Handelswert werden die Muster betrachtet,
deren Menge, Fragmente oder Teile absolut notwendig sind, um die
Natur, Art und Qualität der entsprechenden Ware überhaupt erkennen
zu können. Ohne Handelswert werden nur jene internationalen Postsendungen
angesehen, deren Inhalt für keinen gewinnbringenden Zweck geeignet
ist und deren fob-Wert 10 US$ nicht übersteigt. Für die Einbringung
ohne Devisendeckung von Mustern ohne Handelswert bis zu einem Höchstwarenwert
von 500 US$ braucht ferner kein Einfuhrschein ausgestellt zu werden.
Dies gilt jedoch nicht für die Einbringung von Mustern von pharmazeutischen
Produkten, die nur mit einem Einfuhrschein eingeführt werden dürfen.
Industriegüter, die als Modelle dienen, können zunächst für ein
Jahr zollfrei eingeführt werden; diese Frist kann um ein weiteres
Jahr verlängert werden.
Eine temporäre zollfreie Einfuhr ist auch für Musterkollektionen,
die für Handelsvertreter bestimmt sind, sowie für Muster mit Handelswert
möglich. Die Liste der vorübergehend zollfrei einzuführenden Waren
(Declaração de bagagem) muss vom für den Wohnsitz des Exporteurs
bzw. Reisenden zuständigen
brasilianischen Konsulat beglaubigt sein. Nach Ablauf der genehmigten
Frist müssen die Waren innerhalb von 30 Tagen wieder ausgeführt
werden. Die nichtzollpflichtigen Warenmustersendungen sollten mit
"Amostra Gratis" gekennzeichnet sein.
Weitere Informationen erhalten Sie in der Konsular- bzw. Handelsabteilung
der Brasilianischen Botschaft:
Konsularabteilung Tel: (030) 72628-600
Handelsabteilung: Tel: (030) 72628-111
|
|

















 |