|
Hunde und Katzen
Für die Einfuhr von Hunden und Katzen auf das brasilianische
Hoheitsgebiet müssen folgende Dokumente vorgelegt werden:
-
ein vom Amtstierarzt - Veterinäramt- unterzeichnetes
Gesundheitszeugnis, das bei Abreise höchstens 7 Tage alt sein darf und
eine ausdrückliche Erklärung enthält, dass das Tier in den 4 Tagen vor
Abreise am Ursprungsort frei Infektionskrankheiten war. Liste der
Amtstierärzte, deren Unterschrift bei der brasilianischen Botschaft in
Berlin hiterlegt ist. - Download - Falls der entsprechende Amtstierarzt
nicht in der Liste aufgeführt sein sollte, müsste dieser eine
Unterschriftsprobe leisten, die zusammen mit dem Antrag einzusenden ist.
-
Nachweis über die Tollwutimfpung (Impfausweis)
Alle tierärztlichen Atteste müssen von der Konsularabteilung beglaubigt
werden. Hierfür ist eine Gebühr von € 17,00 pro Dokument zu entrichten.
Zahlungsweise:
Die Gebühr kann durch Überweisung (bitte Überweisungsträger vorlegen),
Bareinzahlung auf das Konto der Botschaft (bitte Einzahlungsbeleg vorlegen)
oder mittels EC-Karte direkt am Schalter der Konsularabteilung entrichtet
werden.
Bankverbindung:
Die Dokumente, deren Echtheit beglaubigt werden soll, können der
Konsularabteilung auf postalischem Wege zugesandt werden. Für die
Rücksendung ist ein ausreichend frankierter Umschlag mit der vollständigen
Anschrift beizufügen.
Für Legalisationen: 3 Werktage (Bearbeitungszeit zzgl. Versand!)
nach Einreichen der vollständigen Unterlagen. Unvollständige
Anträge/Vorgänge (z.B. ohne Bezahlung) werden zurückgesandt.
Hinweis: Die Legalisierung von tierärztlichen Attesten kann
noch am gleichen Tag vorgenommen werden, wenn Sie zwischen 8.30 und 12 Uhr
im Konsulat vorsprechen. Das legalisierte Attest wird dann gegen 13 Uhr
ausgegeben. Legen Sie dabei bitte eine Unterschriftsprobe desjenigen
Amtstierarztes vor, der das Attest unterzeichnet hat, sowie € 17,00 pro
Dokument in bar.
Eine Quarantänefrist bei der Einfuhr nach Brasilien besteht für Haustiere
nicht.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Luiz Sabóia (pers.
Sprechzeiten: 8.30 bis 13.00 Uhr oder per E-Mail:
lsaboia@brasemberlim.de )
Vögel
Die Einfuhr lebender Vögel nach Brasilien ist laut Erlass des
Landwirtschaftsministeriums vom 24.10.2005 untersagt. (Ofício Circular DAS
nº 78/Ministério da Agricultura, de 24/10/2005)
Andere Tiere
Für die Einfuhr anderer Tiere ist die Genehmigung des brasilianischen
Landwirtschaftsministeriums erforderlich. Nähere Informationen unter
www.agricultura.gov.br . Für die Einfuhr von Wildtieren nach Brasilien
bestehen Beschränkungen, sie Bedarf der vorherigen Genehmigung durch die
Naturschutzbehörde IBAMA. Informationen unter
linhaverde.sede@ibama.gov.br
oder 0800-61-8080 (Kostenfreie Rufnummer innerhalb Brasiliens)
Pflanzen
Auf der Internetseite des Ministeriums für Landwirtschaft, Viehwirtschaft
und Versorgung
www.agricultura.gov.br - (Serviços / Requerimentos para Importação
/ Exigências documentais) finden sich Informationen über das für die Einfuhr
nach Brasilien erforderliche Pflanzengesundheitszeugnis. Reisende mit
Pflanzen haben sich bei der Ankunft an den mit "Bens a Declarar" ("Zu
verzollende Waren") bezeichneten Schalter zu wenden. Die Pflanzen werden
vorläufig eingezogen und erst freigegeben, wenn die zuständige Behörde
entschieden hat.
Quelle und mit Genehmigung der
Brasilianische Botschaft - Berlin / © Copyright 2008
|
 |
 |