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Einfuhr von pflanzen und tieren

   
     

Hunde und Katzen
Für die Einfuhr von Hunden und Katzen auf das brasilianische Hoheitsgebiet müssen folgende Dokumente vorgelegt werden:

  • ein vom Amtstierarzt - Veterinäramt- unterzeichnetes Gesundheitszeugnis, das bei Abreise höchstens 7 Tage alt sein darf und eine ausdrückliche Erklärung enthält, dass das Tier in den 4 Tagen vor Abreise am Ursprungsort frei Infektionskrankheiten war. Liste der Amtstierärzte, deren Unterschrift bei der brasilianischen Botschaft in Berlin hiterlegt ist. - Download - Falls der entsprechende Amtstierarzt nicht in der Liste aufgeführt sein sollte, müsste dieser eine Unterschriftsprobe leisten, die zusammen mit dem Antrag einzusenden ist.

  • Nachweis über die Tollwutimfpung (Impfausweis)

Alle tierärztlichen Atteste müssen von der Konsularabteilung beglaubigt werden. Hierfür ist eine Gebühr von € 17,00 pro Dokument zu entrichten.

Zahlungsweise:
Die Gebühr kann durch Überweisung (bitte Überweisungsträger vorlegen), Bareinzahlung auf das Konto der Botschaft (bitte Einzahlungsbeleg vorlegen) oder mittels EC-Karte direkt am Schalter der Konsularabteilung entrichtet werden.

Bankverbindung:

  • Bankinstitut: Commerzbank Berlin

  • Kontoinhaber: Brasilianische Botschaft, Konsularbeitung

  • Konto-Nr.: 26 77 979

  • BLZ: 100 400 00

Die Dokumente, deren Echtheit beglaubigt werden soll, können der Konsularabteilung auf postalischem Wege zugesandt werden. Für die Rücksendung ist ein ausreichend frankierter Umschlag mit der vollständigen Anschrift beizufügen.

Für Legalisationen: 3 Werktage (Bearbeitungszeit zzgl. Versand!) nach Einreichen der vollständigen Unterlagen. Unvollständige Anträge/Vorgänge (z.B. ohne Bezahlung) werden zurückgesandt.

Hinweis: Die Legalisierung von tierärztlichen Attesten kann noch am gleichen Tag vorgenommen werden, wenn Sie zwischen 8.30 und 12 Uhr im Konsulat vorsprechen. Das legalisierte Attest wird dann gegen 13 Uhr ausgegeben. Legen Sie dabei bitte eine Unterschriftsprobe desjenigen Amtstierarztes vor, der das Attest unterzeichnet hat, sowie € 17,00 pro Dokument in bar.

Eine Quarantänefrist bei der Einfuhr nach Brasilien besteht für Haustiere nicht.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Luiz Sabóia (pers. Sprechzeiten: 8.30 bis 13.00 Uhr oder per E-Mail: lsaboia@brasemberlim.de )


Vögel
Die Einfuhr lebender Vögel nach Brasilien ist laut Erlass des Landwirtschaftsministeriums vom 24.10.2005 untersagt. (Ofício Circular DAS nº 78/Ministério da Agricultura, de 24/10/2005)


Andere Tiere
Für die Einfuhr anderer Tiere ist die Genehmigung des brasilianischen Landwirtschaftsministeriums erforderlich. Nähere Informationen unter www.agricultura.gov.br . Für die Einfuhr von Wildtieren nach Brasilien bestehen Beschränkungen, sie Bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Naturschutzbehörde IBAMA. Informationen unter linhaverde.sede@ibama.gov.br  oder 0800-61-8080 (Kostenfreie Rufnummer innerhalb Brasiliens)


Pflanzen
Auf der Internetseite des Ministeriums für Landwirtschaft, Viehwirtschaft und Versorgung www.agricultura.gov.br  - (Serviços / Requerimentos para Importação / Exigências documentais) finden sich Informationen über das für die Einfuhr nach Brasilien erforderliche Pflanzengesundheitszeugnis. Reisende mit Pflanzen haben sich bei der Ankunft an den mit "Bens a Declarar" ("Zu verzollende Waren") bezeichneten Schalter zu wenden. Die Pflanzen werden vorläufig eingezogen und erst freigegeben, wenn die zuständige Behörde entschieden hat.


Quelle und mit Genehmigung der  Brasilianische Botschaft - Berlin / © Copyright 2008
 

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