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Für
die Einreise nach Brasilien wird ein gültiger Reisepass,
der nach Beendigung der Reise noch 6 Monate gültig sein muss, und ein
Einreiseformular
- "Cartão de Entrada / Saída" - benötigt, das man
im Flugzeug ausgehändigt bekommt. Vorsicht mit diesem Formular:
die Durchschrift muss beim Verlassen des Landes wieder abgegeben
werden, sonst gibt es Schwierigkeiten.
Alleinreisende Jugendliche unter 18 Jahren benötigen zusätzlich
eine schriftliche, ins Portugiesische übersetzte, von einem Notar
sowie vom zuständigen Konsulat und von beiden Elternteilen, unterschriebene beglaubigte
Einverständniserklärung. Diese Erklärung muss mit einem Stempel
eines brasilianischen Konsulates versehen sein (Formblätter können
bei den Konsulaten angefordert werden).
Bürger aus Deutschland, Österreich und der Schweiz
benötigen für eine Touristen- oder Besuchsreise nach Brasilien
kein Visum.
Dies gilt generell für Bürger folgender Staaten:
Andorra, Argentinien, Bahamas, Barbados, Belgien, Bolivien,
Bulgarien, Chile, Costa Rica, Dänemark, Deutschland, Ecuador,
Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Guatemala,
Honduras, Irland, Island , Israel, Italien, Kolumbien, Kooperative
Republik Guyana, Kroatien, Liechtenstein, Luxemburg, Macao,
Malaysia, Malteser Orden, Marokko, Monaco, Namibia, Neuseeland,
Niederlande, Norwegen, Österreich, Panama, Paraguay, Peru,
Philippinen, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden,
Schweiz, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Südafrika,
Süd-Korea, Surinam , Thailand, Tschechische Republik, Tunesien,
Trinidad und Tobago, Türkei, Ungarn, Uruguay, Vatikan (Heiliger
Stuhl), Venezuela (für einen Aufenthalt bis zu 60 Tagen)
Der Aufenthalt kann maximal 90 Tage bei einer einmaligen
Verlängerungsmöglichkeit von weiteren 90 beantragen. Die
Verlängerung wird ausschliesslich von der brasilianischen
Bundespolizei "Polícia Federal" gewährt. Die Gesamtaufenthaltsdauer
darf innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten 180 tage nicht
überschreiten. Der Reisepass, bzw. vorläufige Reisepass muss bei
Einreise nach Brasilien eine Mindestgültigkeit von 6 Monaten
aufweisen und braucht nicht notwendiger Weise biometrische Daten
enthalten.
Alle Besucher, für die ein Touristen-Visum für Brasilien
verpflichtend ist, müssen folgende Unterlagen einreichen:
-
Reisepass ( oder vorläufiger Reisepass), der
bei Ankunft in Brasilien noch min. 6 Monate gültig sein muss
-
Fotokopie des Flugtickets oder offizielle
Bestätigung des Reisebüros mit Angabe der Flug-Nr. sowie der
Zahlungsbestätigung
-
Antragsformular "Pedido de Visto" in
einfacher Ausfertigung, ausgefüllt in Blockschrift oder mit
Schreibmaschine in englischer oder portugiesischer Sprache, ohne
nachträgliche Korrekturen (Vordrucke
als
Download oder direkt in der Konsularabteilung)
-
Ein Passfoto ( 3x4 cm oder 5x7cm) frontal,
vor hellem Hintergrund. Bitte auf die Formulare kleben
-
Nachweis über die Finanzierung des
Aufenthaltes in Brasilien, z.B. durch Vorlagen von Fotokopien:
Kreditkarte, Kontoauszug und Beschäftigungsnachweis des
Arbeitsgebers
-
Internationales Impfzeugnis oder ärztliches
Attest ( Hier
klicken)
Bei Minderjährigen sind ausser den oben erwähnten
Unterlagen folgende Dokumente vorzulegen:
-
Reisegenehmigung für Minderjährige ( Hier
klicken)
-
Beglaubigte Fotokopie der Geburtsurkunde in
englischer, deutscher, französischer, portugiesischer oder
spanischer Sprache bzw. beglaubigte Übersetzung in eine dieser
Sprachen.
Gebühren:
Die Konsulargebühr für die Ausstellung eines Besucher- und
Touristenvisums beläuft sich auf € 17,00 und ist bei Antragsstellung
zu entrichten.
Ausnahmen:
-
Bürger aus Mexiko € 25,50
-
Bürger aus Kanada € 55,25
-
Bürger aus Nigeria € 34,00
-
Bürger aus Japan und Russland € 42,50
-
Bürger aus Australien € 29,75
-
Bürger aus den USA € 110,50 (*)
(*) Bearbeitungsgebühr "Processing fee charged in
reciprocity for similar fee charged by U.S. authorities for
processing all kinds of visa
Bürger der U.A.E. zahlen zusätzlich eine Visumsbearbeitungsgebühr in
Höhe von € 63,75
Falls eine Rückfrage in Brasilien erforderlich sein sollte (betrifft
Bürger folgender Länder: Afghanistan, die Palästinensische
Autonomiebehörde, Nordkorea, Iran, Irak, Jordanien, Libanon, Libyen,
Nigeria, Pakistan, Syrien), werden € 21,25 an zusätzlichen Gebühren
erhoben. In diesem Fall können keine Fristen für die Bearbeitung des
Visums gewährleistet werden.
Für libanesische Staatsbürger muss eine kostenfreie Rückfrage bei
den zuständigen brasilianischen Behörden erfolgen.
Bürger aus Taiwan, Zentralafrikanische Republik und Königreich
Bhutan, können nur mit einem brasilianischen Laissez-Passer nach
Brasilien einreisen. Rückfragen bitte an
brasil@brasemberlim.de
richten.
Unabhängig von der Staatsangehörigkeit kann die Konsularabteilung
ohne Rückfrage in Brasilien Visa ausstellen, wenn der Antragsteller
über einen gültigen Reisepass mit Dauervisum für eines der folgenden
Länder verfügt: Australien, Japan, Kanada, Neuseeland, Schweiz, USA
oder eines der Länder der Europäischen Union.
Zahlungsweise:
Hier
klicken.
Das Visum sollte zwischen 90 Tagen und 1 Woche vor der Abreise nach
Brasilien beantragt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt
normalerweise 3 Arbeitstage.
Soll das Visum per Post oder durch eine dritte Person beantragt
werden, ist ein adressierten und ausreichend frankierter (€ 3,06)
Briefumschlag sowie € 8,50 für die Bearbeitungsgebühr beizulegen.
Die Bearbeitungszeit beträgt in diesem Fall 10 Arbeitstage.
Vor Antragstellung ist zu prüfen, welche konsularische Vertretung
Brasiliens für den Wohnort des Antragstellers zuständig ist ( Zuständigkeit).
Nach Ermessen der Konsularabteilung kann die Vorlage weiterer
Dokumente gefordert werden.
Unvollständige Unterlagen werden nicht bearbeitet.
Quelle und mit Genehmigung der
Brasilianische Botschaft - Berlin / © Copyright 2008
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