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Einreise-Bestimmungen für Touristen

   
   

 

Für die Einreise nach Brasilien wird ein gültiger Reisepass, der nach Beendigung der Reise noch 6 Monate gültig sein muss, und ein Einreiseformular -  "Cartão de Entrada / Saída" - benötigt, das man im Flugzeug ausgehändigt bekommt. Vorsicht mit diesem Formular: die Durchschrift muss beim Verlassen des Landes wieder abgegeben werden, sonst gibt es Schwierigkeiten.

Alleinreisende Jugendliche unter 18 Jahren benötigen zusätzlich eine schriftliche, ins Portugiesische übersetzte, von einem Notar sowie vom zuständigen Konsulat und von beiden Elternteilen, unterschriebene beglaubigte Einverständniserklärung. Diese Erklärung muss mit einem Stempel eines brasilianischen Konsulates versehen sein (Formblätter können bei den Konsulaten angefordert werden).

Bürger aus Deutschland, Österreich und der Schweiz benötigen für eine Touristen- oder Besuchsreise nach Brasilien kein Visum.

Dies gilt generell für Bürger folgender Staaten:
Andorra, Argentinien, Bahamas, Barbados, Belgien, Bolivien, Bulgarien, Chile, Costa Rica, Dänemark, Deutschland, Ecuador, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Guatemala, Honduras, Irland, Island , Israel, Italien, Kolumbien, Kooperative Republik Guyana, Kroatien, Liechtenstein, Luxemburg, Macao, Malaysia, Malteser Orden, Marokko, Monaco, Namibia, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Panama, Paraguay, Peru, Philippinen, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Südafrika, Süd-Korea, Surinam , Thailand, Tschechische Republik, Tunesien, Trinidad und Tobago, Türkei, Ungarn, Uruguay, Vatikan (Heiliger Stuhl), Venezuela (für einen Aufenthalt bis zu 60 Tagen)

Der Aufenthalt kann maximal 90 Tage bei einer einmaligen Verlängerungsmöglichkeit von weiteren 90 beantragen. Die Verlängerung wird ausschliesslich von der brasilianischen Bundespolizei "Polícia Federal" gewährt. Die Gesamtaufenthaltsdauer darf innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten 180 tage nicht überschreiten. Der Reisepass, bzw. vorläufige Reisepass muss bei Einreise nach Brasilien eine Mindestgültigkeit von 6 Monaten aufweisen und braucht nicht notwendiger Weise biometrische Daten enthalten.

Alle Besucher, für die ein Touristen-Visum für Brasilien verpflichtend ist, müssen folgende Unterlagen einreichen:

  • Reisepass ( oder vorläufiger Reisepass), der bei Ankunft in Brasilien noch min. 6 Monate gültig sein muss

  • Fotokopie des Flugtickets oder offizielle Bestätigung des Reisebüros mit Angabe der Flug-Nr. sowie der Zahlungsbestätigung

  • Antragsformular "Pedido de Visto" in einfacher Ausfertigung, ausgefüllt in Blockschrift oder mit Schreibmaschine in englischer oder portugiesischer Sprache, ohne nachträgliche Korrekturen (Vordrucke als Download oder direkt in der Konsularabteilung)

  • Ein Passfoto ( 3x4 cm oder 5x7cm) frontal, vor hellem Hintergrund. Bitte auf die Formulare kleben

  • Nachweis über die Finanzierung des Aufenthaltes in Brasilien, z.B. durch Vorlagen von Fotokopien: Kreditkarte, Kontoauszug und Beschäftigungsnachweis des Arbeitsgebers

  • Internationales Impfzeugnis oder ärztliches Attest (Hier klicken)

Bei Minderjährigen sind ausser den oben erwähnten Unterlagen folgende Dokumente vorzulegen:

  • Reisegenehmigung für Minderjährige  (Hier klicken)

  • Beglaubigte Fotokopie der Geburtsurkunde in englischer, deutscher, französischer, portugiesischer oder spanischer Sprache bzw. beglaubigte Übersetzung in eine dieser Sprachen.

Gebühren:
Die Konsulargebühr für die Ausstellung eines Besucher- und Touristenvisums beläuft sich auf € 17,00 und ist bei Antragsstellung zu entrichten.

Ausnahmen:

  • Bürger aus Mexiko € 25,50

  • Bürger aus Kanada € 55,25

  • Bürger aus Nigeria € 34,00

  • Bürger aus Japan und Russland € 42,50

  • Bürger aus Australien € 29,75

  • Bürger aus den USA € 110,50 (*)

(*) Bearbeitungsgebühr "Processing fee charged in reciprocity for similar fee charged by U.S. authorities for processing all kinds of visa

Bürger der U.A.E. zahlen zusätzlich eine Visumsbearbeitungsgebühr in Höhe von € 63,75

Falls eine Rückfrage in Brasilien erforderlich sein sollte (betrifft Bürger folgender Länder: Afghanistan, die Palästinensische Autonomiebehörde, Nordkorea, Iran, Irak, Jordanien, Libanon, Libyen, Nigeria, Pakistan, Syrien), werden € 21,25 an zusätzlichen Gebühren erhoben. In diesem Fall können keine Fristen für die Bearbeitung des Visums gewährleistet werden.

Für libanesische Staatsbürger muss eine kostenfreie Rückfrage bei den zuständigen brasilianischen Behörden erfolgen.

Bürger aus Taiwan, Zentralafrikanische Republik und Königreich Bhutan, können nur mit einem brasilianischen Laissez-Passer nach Brasilien einreisen. Rückfragen bitte an brasil@brasemberlim.de richten.

Unabhängig von der Staatsangehörigkeit kann die Konsularabteilung ohne Rückfrage in Brasilien Visa ausstellen, wenn der Antragsteller über einen gültigen Reisepass mit Dauervisum für eines der folgenden Länder verfügt: Australien, Japan, Kanada, Neuseeland, Schweiz, USA oder eines der Länder der Europäischen Union.

Zahlungsweise: Hier klicken.

Das Visum sollte zwischen 90 Tagen und 1 Woche vor der Abreise nach Brasilien beantragt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt normalerweise 3 Arbeitstage.

Soll das Visum per Post oder durch eine dritte Person beantragt werden, ist ein adressierten und ausreichend frankierter (€ 3,06) Briefumschlag sowie € 8,50 für die Bearbeitungsgebühr beizulegen. Die Bearbeitungszeit beträgt in diesem Fall 10 Arbeitstage.

Vor Antragstellung ist zu prüfen, welche konsularische Vertretung Brasiliens für den Wohnort des Antragstellers zuständig ist (Zuständigkeit).
Nach Ermessen der Konsularabteilung kann die Vorlage weiterer Dokumente gefordert werden.
Unvollständige Unterlagen werden nicht bearbeitet.


Quelle und mit Genehmigung der  Brasilianische Botschaft - Berlin / © Copyright 2008
 

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